Bundestag hebt Immunität des AfD-Abgeordneten und JA-Vorsitzenden Gnauck auf

Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten und Vorsitzenden der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA), Hannes Gnauck, aufgehoben. Die Abgeordneten stimmten nach Informationen aus Parlamentskreisen am Donnerstag einem Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung für die „Genehmigung zur Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens“ gegen Gnauck zu. Dabei bezog sich der Ausschuss demnach auf ein Schreiben des Bundesverteidigungsministeriums.

Gnaucks AfD-Landesverband Brandenburg zitierte den Abgeordneten mit den Worten, nun werde „kurz vor der EU-Wahl, ohne ersichtlichen Anlass, meine Immunität doch aufgehoben, um Ermittlungen in einem Verfahren zu ermöglichen, das aufgrund meines Bundestagsmandats seit mittlerweile drei Jahren ruht“. Weiter erklärte Gnauck, er habe sich „nichts vorzuwerfen“ und werde „gelassen die Ergebnisse der Ermittlungen abwarten“.

Gnauck war Soldat und ist Mitglied des Verteidigungsausschusses im Bundestag. Bereits vor Monaten hatten mehrere Abgeordnete anderer Fraktionen Bedenken gegen Gnaucks Verbleib in dem Ausschuss geäußert, der die Arbeit des Verteidigungsministeriums kontrollieren soll und geheim tagt. Unter anderem hatte die Ausschussvorsitzende Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) erklärt, sie sehe angesichts von Gnaucks Mitgliedschaft im Ausschuss „die Sicherheit unseres Landes gefährdet, weil der Vorsitzende einer extremistischen Organisation Zugang zu eingestuften Informationen erhält“.

Die von Gnauck angeführte AfD-Jugendorganisation JA darf der Verfassungsschutz einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts vom Februar zufolge als „gesichert extremistische Bestrebung“ einstufen.