Ende 2022 sorgten Baggerarbeiten an einem Bach in den Alpen für einen Umweltskandal. Nachdem der Fall bereits vom Verwaltungsgericht behandelt wurde, steht bald die strafrechtliche Aufarbeitung an.
Das Landgericht in Kempten will ab dem 16. Juli über die Zerstörung des Wildbachs im streng geschützten Rappenalptal bei Oberstdorf vor knapp zwei Jahren durch unzulässige Baggerarbeiten verhandeln. In dem Verfahren sind zwei Verantwortliche von zwei Alpgenossenschaften angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten einen besonders schweren Fall einer Umweltstraftat, die Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete sowie Gewässerverunreinigung vor. Wie das Gericht am Montag berichtete, sind zunächst fünf Verhandlungstage geplant. Ein Urteil könnte demnach am 9. August verkündet werden.
Die beiden Angeklagten sollen im Herbst 2022 auf einer Länge von 1,6 Kilometern umfangreiche Baggerarbeiten veranlasst und damit gegen eine Absprache mit dem Landratsamt Oberallgäu verstoßen haben. Hintergrund der Arbeiten waren Hochwasserschäden, die beseitigt werden sollten. Die Zerstörung des Wildbaches in den Allgäuer Hochalpen hatte damals auch den bayerischen Landtag in München beschäftigt. Der Bund Naturschutz in Bayern spricht von einem „der schlimmsten Naturskandale der letzten Jahre“. Das Gebiet war aufgrund mehrerer Gesetze besonders geschützt.
Nach dem Bekanntwerden der Umweltzerstörung gab es gegenseitige Schuldzuweisungen zwischen Alpbauern und dem Landratsamt in Sonthofen. Denn die Kreisbehörde hatte gewisse Arbeiten an dem Gewässer erlaubt. In einem Verfahren am Verwaltungsgericht Augsburg hatten sich die Parteien drauf geeinigt, dass man sich die Renaturierungskosten für den Bach teile. „Es sind auf beiden Seiten Fehler passiert“, sagte die Richterin damals.
Gerichte stellten bereits fest, dass Arbeiten nicht zulässig waren
Zuvor hatten in Eilverfahren bereits zwei Gerichte festgestellt, dass die Baggerarbeiten grundsätzlich nicht zulässig waren. Im Spätsommer 2023 fanden daher Arbeiten zur Wiederherstellung eines natürlichen Bachlaufes statt. Experten erwarten allerdings, dass der frühere Zustand des Baches erst nach mehreren Jahren wieder erreicht werden kann.
Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklage davon aus, dass sich die Vertreter der Genossenschaften damals über die Absprache mit dem Landratsamt hinweggesetzt hätten. Es bestehe der Verdacht, dass weitergehende Arbeiten an dem Gewässer stattgefunden hätten. Konkret wird vermutet, dass die Bachsohle erheblich vertieft worden sei und der ausgehobene Kies seitlich aufgeschüttet worden sei.
Bund Naturschutz zu den Arbeiten im Rappenalptal