Das Verfassungsgericht hat die Regelungen zum Brandenburg-Hilfspaket von 2022 nach einer AfD-Klage für verfassungswidrig erklärt. Regierungschef Woidke reagiert mit zwei Botschaften.
Nach dem Urteil zur verfassungswidrigen Regelung des Brandenburg-Hilfspakets hat Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) Konsequenzen angekündigt und zugleich die Hilfen verteidigt. „Wir werden das Urteil auswerten und danach handeln. Es hat unsere Auffassung bestätigt, dass Brandenburg in einer Krisensituation war“, teilte Woidke am Sonntag mit. „Deshalb mussten wir schnell handeln.“ Bei der geplanten Sondersitzung am Donnerstag im Landtag sei Gelegenheit, darüber „zielorientiert zu sprechen“.
Das Brandenburger Verfassungsgericht hatte die Regelungen von 2022 für das milliardenschwere Brandenburg-Hilfspaket zur Abfederung der Energiekrise infolge des Ukraine-Kriegs am Freitag für nichtig erklärt und einer Klage der AfD-Fraktion stattgegeben. Das Hilfspaket muss aber nicht rückwirkend abgewickelt werden, die bewilligten Hilfen in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Euro sind nicht in Gefahr. Das Gericht hält das Ausrufen einer Notlage zwar für berechtigt, aber die Begründungen nicht für ausreichend. Finanzministerin Katrin Lange (SPD) hatte gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen angekündigt, dass Konsequenzen geprüft würden.
Die Gespräche laufen bereits. Finanzministerin Lange, Staatssekretär Frank Stolper und die Fachleute des Finanzministeriums hätten sich dazu bereits am Freitag getroffen und am Samstag weiter ausgetauscht, sagte Ministeriumssprecher Thomas Vieweg.
Der Regierungschef hält die Hilfen weiter für richtig. „Unser Brandenburg-Paket hat gewirkt und vielen in der Krisenzeit ganz konkret geholfen – und es hilft weiterhin“, sagte Woidke. „Den Gemeinden und Kreisen, Krankenhäusern, Unternehmen. Sportvereinen und Jugendeinrichtungen, der Kultur und vielen mehr. Es hat viele Bürgerinnen und Bürger finanziell entlastet.“ Er betonte: „Deshalb würde ich in einer ähnlichen Situation im Interesse der Brandenburgerinnen und Brandenburger wieder so handeln – natürlich unter Berücksichtigung der Hinweise des Verfassungsgerichts, für die ich dankbar bin.“ Die Koalition hatte die Regelungen nach einem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts bereits nachgebessert. Die Verfassungsklage betraf aber die ursprüngliche Regelung.
Urteil Verfassungsgericht Brandenburg zu Hilfspaket