Justiz: Verbeamtung von Rechtsreferendaren kommt in Thüringen gut an

Die Justiz steht angesichts einer Pensionierungswelle vor einem Umbruch. Im Wettbewerb um Nachwuchsjuristen kann Thüringen mit einem Standortvorteil locken.

Die Möglichkeit der Verbeamtung von jungen Nachwuchsjuristen stößt in Thüringen auf großen Zuspruch. Von den seit Mai vergangenen Jahres eingestellten Rechtsreferendarinnen und -Referendaren machten weit mehr als 80 Prozent von dem Angebot Gebrauch, wie das Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Das Referendariat kann seit Mai 2023 im Freistaat – soweit gewünscht – wieder im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet werden. Die Bewerberinnen und Bewerber haben in ihrem Antrag auf Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst eine entsprechende Erklärung abzugeben, ob sie diesen im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder im Beamtenverhältnis auf Widerruf ableisten möchten.

Verbeamtung nur in wenigen Bundesländern

Während die Verbeamtung von Referendaren früher bundesweit gängige Praxis war, ist sie inzwischen in den meisten Bundesländern nicht mehr üblich. In den vergangenen Jahren wurde sie von Sachsen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen wieder eingeführt. Das Ministerium erwartet, dass sich hieraus ein Standortvorteil für den Freistaat im Wettbewerb und dringend benötigte juristische Nachwuchskräfte ergibt. 

Hierfür spreche ein Vergleich der Einstellungszahlen: Im November 2022 wurden 34 Referendarinnen und Referendare eingestellt, im November 2023 waren es den Angaben nach bereits 56. Das entspreche einer Steigerung von mehr als 60 Prozent. Überdies sei Thüringen im Vergleich zu anderen Bundesländern attraktiver für Nachwuchsjuristen, weil es bei der Einstellung keine Wartezeiten gebe, hieß es. Laut dem Ministerium wurden von 2020 bis 2023 insgesamt 279 Rechtsreferendare eingestellt, davon 88 im vergangenen Jahr.

In der Justiz wird angesichts vieler Pensionierungen von Richtern und Staatsanwälten ein personeller Umbruch erwartet. Allein in Ostdeutschland werden bis zum Jahr 2030 mehr als die Hälfte der Juristen in den Ruhestand gehen. Vor dem Hintergrund der geringeren Gehälter als in der freien Wirtschaft hatten Experten Sorgen um einen Mangel an qualifizierten Nachwuchskräften geäußert.