Haushalt: Klatsche für Koalition: Hilfspaket ist verfassungswidrig

Das Verfassungsgericht hat die Regelung zum Brandenburg-Hilfspaket von 2022 für verfassungswidrig erklärt. Die AfD-Fraktion sieht sich bestätigt, die Koalition ist unter Zugzwang.

Das Brandenburger Verfassungsgericht hat die Regelung für das milliardenschwere Brandenburg-Hilfspaket zur Abfederung der Energiekrise für nichtig erklärt und einer Klage der AfD stattgegeben. Gerichtspräsident Markus Möller betonte aber am Freitag, dass das Hilfspaket nicht rückwirkend abgewickelt werden müsse. Damit sind bewilligte Hilfen nicht in Gefahr. Das Gericht hält das Ausrufen einer Notlage für berechtigt, aber die Begründungen nicht für ausreichend.

Das Urteil ist rund drei Monate vor der Landtagswahl eine Ohrfeige für die rot-schwarz-grüne Koalition, die Konsequenzen ziehen und den Nachtragshaushalt für 2024 prüfen will. Für Donnerstag ist eine Sondersitzung des Landtags in Planung. Die letzte Sitzung vor der Wahl war an diesem Freitag vorgesehen.

Finanzministerin Katrin Lange (SPD) zeigte sich nach dem Urteil nicht überrascht, blickte aber ernst. „Wir haben einen rechtlichen Fehler begangen, den wir ausbügeln werden“, sagte die SPD-Politikerin. Am Wochenende werde mit der Arbeit begonnen. „Es ist eben auch für alle Neuland gewesen.“ Sie wies darauf hin, dass die Koalition nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts von November bereits mit einem Nachtragshaushalt reagiert habe. CDU-Fraktionschef Jan Redmann sagte: „Es ist keine triviale Geschichte, wenn ein Landesgesetz von einem Landesverfassungsgericht in dieser Weise beanstandet wird.“

Gericht: Maßnahmen sind nicht genug begründet

Die Klage der AfD im Landtag richtete sich gegen das Ausrufen einer Notlage Ende 2022 und das Hilfspaket, das der Landtag im Rahmen des Doppelhaushalts auf den Weg gebracht hatte. Über das Brandenburg-Paket waren nach Angaben des Finanzministeriums für das vergangene Jahr und für dieses Jahr Mittel von bis zu rund 1,6 Milliarden Euro vorgesehen, um Bürger mit geringem Einkommen, Kommunen, Krankenhäuser und die Wirtschaft zu unterstützen. Im Hilfspaket waren auch Maßnahmen für mehr Klimaschutz, zur Aufnahme und Betreuung von Ukraine-Flüchtlingen und zum Ausbau kritischer Infrastruktur enthalten.

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen stellten zwar eine außergewöhnliche Notsituation dar, sagte Gerichtspräsident Möller. Der Haushaltsgesetzgeber habe aber den notwendigen Zusammenhang zwischen der außergewöhnlichen Notlage und den Kreditermächtigungen „nicht im verfassungsrechtlich gebotenen Umfang“ dargelegt. Die Begründungen reichten nicht, um die Maßnahmen von allgemeinen politischen Maßnahmen abzugrenzen.

Verfassungsrichterin Julia Finck, die als Autorin Juli Zeh bekannt ist, hatte in der mündlichen Verhandlung bereits mehr Angaben gefordert. Damit hatte die AfD mit ihrer Klage in diesem Punkt Erfolg. Ihre Klage gegen die Ausrufung der Notlage ist dagegen laut Gericht unzulässig, weil es sich nur um einen einfachen Beschluss des Landtags handelte.

AfD-Fraktionschef fordert Rücktritt

Die AfD im Landtag zeigte sich zufrieden. AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt sagte, er sei froh, weil das Verfassungsgericht klargemacht habe, „dass man nicht einfach einen Kredit aufnehmen kann“. Er forderte Lange zum Rücktritt auf. „Ich persönlich würde es für angemessen halten, wenn die Finanzministerin jetzt das Amt zurückgibt.“

Linksfraktionschef Sebastian Walter forderte, „dass die Schuldenbremse abgeschafft werden muss“. Der Sprecher der Freien Wähler im Landtag, Péter Vida, sieht Teile der Haushaltsumsetzung nun im Ungewissen. FDP-Landeschef Zyon Braun warf der Koalition vor, die Warnungen vor einem Verfassungsbruch überhört zu haben. Der Vorsitzende des Landkreistags, Siegurd Heinze (parteilos), zeigte sich gelassen, weil das Gericht nicht entschieden, dass ausgezahlte Mittel zurückgezahlt werden müssten.

Die Klage der AfD im Landtag richtete sich gegen das Ausrufen einer Notlage Ende 2022 und gegen das Hilfspaket, das der Landtag im Rahmen des Doppelhaushalts auf den Weg gebracht hatte. Die Schuldenbremse darf nur umgangen werden bei negativer Konjunktur, einer Naturkatastrophe oder einer außergewöhnlichen Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen. Der Landesrechnungshof hatte gefordert, die schuldenfinanzierten Maßnahmen müssten im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zum Auslöser der Notsituation stehen.

Koalition besserte Paket nach

Der Präsident verwies darauf, dass sich das Verfassungsgericht weitgehend an den Maßstäben aus dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr orientiert habe. Der Landtag hatte darauf reagiert und eine außergewöhnliche Notsituation für 2024 noch einmal separat erklärt, um das Hilfspaket abzusichern. Eine pauschale Vorsorge in Höhe von 500 Millionen Euro wurde außerdem gestrichen, das Deutschland-Ticket wurde aus dem Hilfspaket genommen. Es ging bei der Klage der AfD jedoch um den bisher nicht geänderten Haushalt.

Urteil Verfassungsgericht Brandenburg zu Hilfspaket