Damit weniger Unterricht ausfällt, müssen Lehrkräfte eine Stunde pro Woche mehr unterrichten. Eine Grundschullehrerin aus der Altmark weigerte sich und wurde gekündigt. Auf ihre Klage folgt nun das Urteil.
Das Land Sachsen-Anhalt hat einer Grundschullehrerin zurecht gekündigt, nachdem sie die verpflichtende Zusatzstunde pro Woche nicht leisten wollte. Das Arbeitsgericht Stendal wies ihre Klage gegen die Kündigung am Donnerstag ab, wie ein Sprecher mitteilte. Das Gericht verwies auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom März 2024, mit der die Vorgriffsstunde bestätigt wurde.
Im konkreten Fall am Arbeitsgericht Stendal ging es um eine Grundschullehrerin, die laut Gericht seit 1991 beim Land beschäftigt ist. Das Land hatte die Frau zunächst abgemahnt, nachdem sie die angeordnete Vorgriffsstunde ab April 2023 nicht leisten wollte. Bei der weiteren Weigerung wurde der Frau gekündigt.
Um für weniger Unterrichtsausfall zu sorgen, müssen Lehrerinnen und Lehrer seit den Osterferien 2023 eine Stunde pro Woche zusätzlich vor der Klasse stehen. Diese Stunde können sie sich auszahlen lassen oder auf einem Arbeitszeitkonto ansammeln.