Sollen Asylverfahren in Staaten außerhalb der Europäischen Union ausgelagert werden? Die Union dringt darauf. In den SPD-geführten Ländern gibt es Skepsis. Trotzdem geben sie ein Stück weit nach.
Die Länder drängen die Bundesregierung parteiübergreifend, konkrete Modelle zur Auslagerung von Asylverfahren in Transit- und Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union zu erarbeiten. Auf Initiative der Union verständigten sich die Ministerpräsidenten am Donnerstag vor ihrem Treffen mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) auf einen entsprechenden Beschluss. Die SPD-Seite zeigte sich trotzdem skeptisch, dass man mit einer solchen Regelung die irreguläre Einwanderung deutlich bremsen kann. „Dass das eine Lösung unserer strukturellen Probleme sein wird, das glaube ich nicht“, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil.
Ähnlich hatte sich zuvor Bundesinnenministerin Nancy Faeser geäußert. Das könne ein „Bausteinchen“ sein, würde aber nicht die Migrationslage in Deutschland grundlegend ändern, sagte die SPD-Politikerin. Die rot-rot-grünen Regierungen Thüringens und Bremens zeigten sich in einer Protokollerklärung unzufrieden mit dem Länder-Beschluss. Die gemeinsame europäische Asylpolitik müsse die Rechtsstaatlichkeit der Verfahren und Humanität sicherstellen, heißt es darin. „Die Verlagerung von Asylverfahren in Transit- und Drittstaaten entspricht diesen Anforderungen nicht.“ Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sprach von einer „Scheinlösung“.
Die Union zeigte sich dagegen zufrieden. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) forderte von Scholz, die Einigung der Länder als Auftrag zu sehen, „mit Sorgfalt, Ernsthaftigkeit und Entschlossenheit eine Drittstaaten-Lösung anzugehen“.
Abkommen zwischen Italien und Albanien als Orientierung
Die Union dringt seit langem auf eine Regelung, nach der Migranten entweder schon auf ihrem Weg nach Europa in Transitstaaten Asylverfahren durchlaufen oder nach Ankunft in Deutschland in Drittstaaten außerhalb der EU geschickt werden. Italien hat ein solches Modell mit Albanien für Bootsflüchtlinge vereinbart, die im Mittelmeer aufgegriffen werden. Das ist zwar nicht eins zu eins auf Deutschland übertragbar, könnte aber aus Sicht der Union als ein Vorbild dienen, an dem man sich orientieren kann. Man müsste aber ein Land finden, das zur Kooperation bereit ist. Das britische Modell, nach dem Asylverfahren in Ruanda durchgeführt werden sollen und die Bewerber bei der Gewährung von Asyl auch dort bleiben sollen, wird dagegen derzeit kein ernsthaftes Thema.
Die Einigung sei „ein sehr wichtiger Schritt nach vorne“, sagte Wüst. Damit zeigten die Länder, dass sie sich „ihrer Verantwortung in dieser herausfordernden Lage stellen“. In dem Beschluss wird die Bundesregierung aufgefordert, „konkrete Modelle zur Durchführung von Asylverfahren in Transit- und Drittstaaten zu entwickeln und dabei insbesondere auch dafür erforderliche Änderungen in der EU-Regulierung sowie im nationalen Asylrecht anzugehen“. Am Abend wollten die Ministerpräsidenten mit Scholz und Faeser über den Vorstoß beraten.
Faeser sagte am Rande der Innenministerkonferenz (IMK) in Potsdam, eine wirkliche Reduzierung der Zahl der Asylsuchenden werde über eine Drittstaaten-Regelung nicht gelingen. Es sei nicht der „Gamechanger“, betonte sie. Auch der IMK-Vorsitzende, Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU), ist skeptisch. „Das ist ein mögliches Projekt, was sehr kompliziert sein wird, was auch rechtlich nicht einfach einzuordnen sein wird“, sagte er. „Aber ich lasse mich gerne überzeugen davon, dass das versucht werden sollte.“ Ob sich die Bundesregierung auf den Länder-Vorstoß einlässt, war zunächst unklar. Es wurde mit einer Sitzung im Kanzleramt bis in den späten Abend im gerechnet.
Bezahlkarte: Nicht mehr als 50 Euro Bargeld im Monat
Bei der geplanten Bezahlkarte für Asylbewerber einigten sich die Länder darauf, die Auszahlung von Bargeld auf 50 Euro pro Monat zu begrenzen. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU), sprach von einem wichtigen Zeichen. Die Bezahlkarte solle ab dem Sommer an den Start gehen, wenn die Ausschreibung für den Dienstleister beendet sein wird.
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil begrüßte den Schritt. Das schließe die Diskussion zu dem Thema vielleicht ab, sagte der SPD-Politiker. 14 von 16 Bundesländern hatten sich Ende Januar auf ein gemeinsames Vergabeverfahren für die Bezahlkarte geeinigt. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege.
Bremen und Thüringen schlugen allerdings in einer Protokollerklärung statt monatlich 50 Euro bar einen „Bargeldkorridor von 50 bis 120 Euro“ wegen unterschiedlicher regionaler Voraussetzungen vor. Rheinland-Pfalz wandte sich vor diesem Hintergrund gegen „eine starre Festlegung auf einen Barbetrag von 50,00 Euro“.
Die Bezahlkarte soll unter anderem Geldzahlungen an Schleuser oder Familien in den Heimatländern verhindern, Kommunen bei der Verwaltung entlasten und den Anreiz für illegale Migration senken. Nach dem Treffen der Regierungschefinnen und -chefs der Länder in der hessischen Landesvertretung in Berlin sind am Nachmittag weitere Gespräche im Bundeskanzleramt mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) geplant.
Länder bekräftigen Forderung nach Pflichtversicherung für Elementarschäden
Das zweite wichtige Thema bei dem Bund-Länder-Gipfel war die Forderung nach einer verpflichtenden Elementarschadensversicherung für Katastrophenfälle wie Hochwasser. „Es ist Sache der Bundesregierung, des Bundestages, in dieser Hinsicht auch die richtigen Regelungen zu treffen. Darauf hinzuweisen, werden wir nicht müde werden“, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Weil.
Die Bundesländer fordern seit einem Jahr die Einführung einer Pflichtversicherung für Hausbesitzer, doch sowohl die deutschen Versicherer als auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lehnen das ab. Nur etwa die Hälfte der in Deutschland stehenden privaten Gebäude ist elementarversichert.
Eine solche Versicherung deckt oftmals Wetterextreme wie Starkregen oder Überschwemmung ab. Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) setzte sich am Donnerstag angesichts der jüngsten Hochwasserereignisse in Bayern vehement für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für Hausbesitzer ein.