Ein Mitglied der Letzten Generation macht einen Berliner Gerichtssaal zur Bühne. Die Justiz reagiert mit einer Anklage wegen Sachbeschädigung. Verhandelt wird aber nicht.
Eine Klebe-Aktion in einem Berliner Gerichtssaal von Klimaaktivist Henning Jeschke vor mehr als einem Jahr bleibt zunächst ungestraft. Das Amtsgericht Tiergarten hat das Verfahren wegen Sachbeschädigung eines Tisches am Donnerstag ausgesetzt. Als Grund dafür nannte Richter Christoph Weyreuther ein Verfahren gegen den aus Greifswald stammenden Mitbegründer der Klimagruppe Letzte Generation in Brandenburg.
Berliner Gericht will Entscheidung in Potsdam abwarten
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte Anklage gegen Jeschke und vier weitere Klimaaktivisten wegen des Vorwurfs der Bildung einer Kriminellen Vereinigung erhoben. Das Landesgericht Potsdam muss nun entscheiden, wann der Prozess gegen die Mitglieder der Klimaschutzgruppe beginnt. Eine Gerichtssprecherin in Potsdam konnte am Donnerstag nicht sagen, wann der Eröffnungsbeschluss für das Verfahren zu erwarten ist. Diese Entscheidung möchte das Berliner Gericht aber abwarten.
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin wirft den Angeklagten vor, mehrere Attacken gegen Anlagen der Ölraffinerie PCK Schwedt und eine Ölleitung im Nordosten Brandenburgs und in Mecklenburg-Vorpommern verübt zu haben. Es geht außerdem um Aktionen im Zeitraum von April 2022 bis Mai 2023 am Hauptstadtflughafen BER und im Museum Barberini in Potsdam. Neben dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung handelt es sich auch um die Störung öffentlicher Betriebe, Nötigung und Sachbeschädigung.
Jeschke, der am Donnerstag in Berlin mit seiner Freundin ins Amtsgericht gekommen war, zeigte sich gelassen. Zugleich drückte er seinen Protest gegen den Vorwurf der Bildung einer Kriminellen Vereinigung aus, indem er ein Sweatshirt trug mit einem Aufdruck des Wortlauts des entsprechenden Paragrafen. Die Letzte Generation sieht sich durch die Anklage zu Unrecht kriminalisiert und spricht von einem Einschüchterungsversuch.
Im Gerichtssaal am Tisch festgeklebt
Kommt es zum Prozess vor dem Landgericht Potsdam, würde der Berliner Fall kaum ins Gewicht fallen und das Verfahren könnte vom Amtsgericht eingestellt werden. Dabei ging es um eine Aktion des 24-Jährigen während eines Prozesses wegen der Teilnahme an Straßenblockaden im Februar 2023 vor dem Amtsgericht: Jeschke hatte sich mit einer Hand an einem Tisch festgeklebt. Weil er es ablehnte, sich davon ablösen zu lassen, wurde er samt Tisch aus dem Gebäude gebracht.
Der Klimaaktivist verschwand zunächst mit dem etwa 1,20 Meter breiten Möbel. Das Gericht stellte Strafanzeige gegen ihn. Der Tisch tauchte einen Monat nach der Aktion wieder auf: bei einer Aktion der Letzten Generation in der Nähe des Bundesverkehrsministeriums. Um diese beiden Vorfälle sollte es nun ein Jahr später vor Gericht gehen. Neben Sachbeschädigung lautet die Anklage auf Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Mitteilung Staatsanwaltschft Neuruppin