Die Polizei Unterfranken akzeptiert den gerichtlichen Sieg der AfD nach einer abgebrochenen Kundgebung gegen einen Auftritt von Björn Höcke in Würzburg. Man könne die Argumentation des Verwaltungsgerichtes nachvollziehen und sehe daher von einem Antrag auf Zulassung der Berufung ab, teilte ein Sprecher der Polizei Unterfranken auf Nachfrage mit.
Das Verwaltungsgericht Würzburg hatte im April geurteilt, dass die Polizei gegen eine Sitzblockade hätte vorgehen müssen, die einen Auftritt von Höcke (AfD) am 25. Juni 2023 in Würzburg verhindert hatte. Damals hatte die AfD eine Kundgebung geplant, an der auch der thüringische AfD-Chef Höcke teilnehmen wollte, den der dortige Landesverfassungsschutz als Rechtsextremisten einstuft. Allerdings bildeten Tausende Gegendemonstranten eine Sitzblockade. Die AfD brach ihre Kundgebung, an der laut Polizei 70 Menschen teilnahmen, ab. Der AfD-Bezirksverband Unterfranken klagte daher gegen den Freistaat beziehungsweise die Polizei Unterfranken.
Der 25. Juni ist der Jahrestag der sogenannten Messerattacke von Würzburg. Am 25. Juni 2021 hatte ein psychisch kranker Mann in der Innenstadt drei Menschen getötet, neun Menschen waren teils schwer verletzt worden und viele weitere traumatisiert. Der Flüchtling aus Somalia war einem Gutachten zufolge paranoid schizophren und hörte damals Stimmen, die ihm die Tat befohlen hatten.