Mit einem Netz von Corona-Testzentren in Köln und Umgebung ergaunerte ein 39-Jähriger rund 5,8 Millionen Euro. Das Kölner Landgericht verurteilte ihn nun wegen gewerbsmäßigen Betrugs.
Wegen gewerbsmäßigen Betrugs mit Corona-Tests hat das Kölner Landgericht am Mittwoch einen 39-jährigen Mann zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte laut Urteil während der Pandemie massenhaft nicht durchgeführte Corona-Tests abgerechnet. Den finanziellen Schaden für den Fiskus bezifferte das Gericht mit knapp 5,8 Millionen Euro. In der Anklage war ursprünglich von 19 Millionen Euro die Rede.
Der Richter sagte, der Angeklagte habe eine „pandemische Notlage“ ausgenutzt. „Sie haben die eigenen Interessen vollkommen über die der gesamten Gesellschaft gestellt.“
Laut Urteil betrieb der Angeklagte von März 2021 bis Mai 2023 ein Netz von Corona-Testzentren in Köln, Euskirchen, im Rhein-Erft-Kreis und im Rhein-Kreis Neuss. Neben tatsächlich durchgeführten Tests habe er auch nicht und falsch durchgeführte Tests bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein abgerechnet.
Zudem wurde der 39-Jährige wegen Untreue, versuchter Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung sowie unberechtigten Führens eines Doktortitels verurteilt. Der Angeklagte, der keinen Hochschulabschluss vorweisen konnte, hatte nach Überzeugung des Gerichts eine Promotionsurkunde gefälscht und damit die Eintragung des akademischen Grads in seinen Personalausweis erschlichen.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe in dem Prozess weitgehend gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.