Weil Personal fehlt, ruft eine Pflegekraft den Notruf. Dann gibt es einen anonymen Hinweis zu einem Todesfall. Die Staatsanwaltschaft prüft den Fall – gibt in diesem Punkt aber Entwarnung.
Nach einem anonymen Hinweis auf einen Todesfall in einem Berliner Pflegeheim sieht die Staatsanwaltschaft keine Hinweise auf eine Straftat. Auf Grundlage des Obduktionsberichts des Instituts für Rechtsmedizin an der Charité könne „ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten durch Pflegepersonal oder andere Personen als Todesursache mittlerweile ausgeschlossen werden“, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Berlin am Dienstag auf Anfrage mit.
Die Behörde prüfe jedoch weiterhin, ob es in anderen Fällen zu einem strafrechtlich relevanten Fehlverhalten in jenem Pflegeheim gekommen sei. Hintergrund ist ein Einsatz von Polizei und Feuerwehr wegen Personalnotstands in der Nacht vom 15. auf 16. April in der Einrichtung im Bezirk Lichtenberg. Eine Pflegerin des Heims hatte damals ihre Schicht beenden wollen, dann aber festgestellt, dass die folgende Nachtschicht nicht ausreichend mit qualifiziertem Personal besetzt war. Sie erreichte weder die Bereitschaft noch die Heimleitung und rief dann Polizei und Feuerwehr, die auch erschienen.
Die verantwortliche Unternehmensgruppe setzte nach eigenen Angaben nach dem Vorfall eine neue Heimleitung und eine neue Pflegedienstleitung ein. Die Lücke im Pflegeplan begründete die Domicil-Unternehmensgruppe auch mit einem EDV-Problem. Eine externe Anwaltskanzlei sei beauftragt worden, die Vorfälle aufzuarbeiten. Diese Prüfung ist nach Angaben eines Sprechers bisher nicht abgeschlossen.