Der bayerische Verfassungsschutz will die AfD als Gesamtpartei beobachten. Der AfD-Landesverband Bayern wehrt sich dagegen vor Gericht. Bisher ohne Erfolg.
Die bayerische AfD will eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz verhindern. Nachdem Anträge auf eine einstweilige Verfügung bereits in zwei Instanzen abgelehnt wurden, steht am Dienstag beim Verwaltungsgericht München die Verhandlung in der Hauptsache in erster Instanz an. Das Gericht hat für das Verfahren nach der Klage des bayerischen AfD-Landesverbandes zunächst neun Verhandlungstage angesetzt. Eine Entscheidung könnte gegebenenfalls am letzten Verhandlungstag, nach bisheriger Planung der 18. Juli, veröffentlicht werden.
Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte im Juni 2022 entschieden, die AfD als Gesamtpartei sowohl aus öffentlich zugänglichen Quellen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Im Eilverfahren hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage der AfD mit der Begründung abgewiesen, der Verfassungsschutz gehe zu Recht davon aus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD als Gesamtpartei bestünden.
Dies ergebe sich insbesondere aus dem Einfluss von Parteimitgliedern auf die Gesamtpartei, die der mittlerweile aufgelösten Sammlungsbewegung „Der Flügel“ angehörten, sowie aus bekanntgewordenen „Umsturzfantasien“ von Mitgliedern des bayerischen Landesverbands. Zahlreiche Anhänger des ehemaligen „Flügels“ verträten ebenso wie hochrangige Vertreter der Jungen Alternative – der Jugendorganisation der AfD – einen mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarenden völkischen Volksbegriff. Zudem gebe es zahlreiche Hinweise dafür, dass das Politikkonzept der Gesamtpartei gegen die Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens verstoße.
Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster hatte Mitte Mai auf eine Klage des AfD-Bundesverbands hin entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD und ihre Jugendorganisation als Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit hierüber unterrichten darf.