War ein Kostenbescheid nach den Protesten gegen den Weiterbau der A49 rechtens? Das Verwaltungsgericht Gießen hat zu der Klage einer Frau noch keine Entscheidung getroffen.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat am Freitag über die Klage einer Frau verhandelt, die sich gegen einen Kostenbescheid im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Weiterbau der Autobahn 49 in Mittelhessen gewendet hat. Eine Entscheidung sei zunächst noch nicht ergangen, diese werde schriftlich zugestellt, sagte eine Gerichtssprecherin.
Aktivisten hatten im Herbst und Winter 2020/2021 im Dannenröder Forst bei Homberg/Ohm (Vogelsbergkreis) und weiteren Waldstücken der Umgebung gegen die Rodung von Bäumen für den Lückenschluss der Autobahn protestiert. Teils harrten sie auf hohen Gestellen aus – sogenannten Mono- oder Tripods – und wurden immer wieder von Polizisten zu Boden gebracht. Im Zusammenhang mit einem dieser Einsätze waren der Klägerin Kosten auferlegt worden.
Die Frau hatte nach Angaben des Gerichts jedoch angegeben, nicht die Person zu sein, die von Polizisten bei dem Einsatz im Dezember 2020 von einem Monopod geholt und aus dem Sperrgebiet gebracht worden sei. Daraufhin war ein anthropologisches Gutachten eingeholt worden, für das auch während der Proteste gefertigte Lichtbilder herangezogen wurden.
Zu der mündlichen Verhandlung erschienen neben der Klägerin auch die Gutachterin sowie die Schwester der Klägerin als Zeugin. Nach Angaben der Gerichtssprecherin soll die Schwester bereits zuvor an einem Termin mit der Gutachterin teilgenommen haben. Es werde daher davon ausgegangen, dass die Expertise verfälscht sei. Darin sei die Gutachterin zu dem Schluss gekommen, dass es eher unwahrscheinlich sei, dass die begutachtete und die auf den Lichtbildern zu sehende Person identisch seien, sagte die Sprecherin. Mit der Bekanntgabe einer Entscheidung zu der Klage sei in etwa zwei Wochen zu rechnen.