Die Kommunen sollen künftig einfacher Bus- und Fahrradspuren oder Tempo-30-Zonen einrichten können – das sieht das modernisierte Straßenverkehrsgesetz vor, das Bundestag und Bundesrat am Freitag verabschiedeten. Es sieht vor, dass neben Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie die städtebauliche Entwicklung auch „Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs“ stärker berücksichtigt werden müssen – dies war im Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern neu hinzugefügt worden.
Insgesamt sollen Länder und Kommunen mehr Flexibilität bei der Verkehrsgestaltung bekommen. Gemeinden können etwa dem öffentlichen Nahverkehr oder Fahrzeugen mit alternativen Antrieben mit Sonderspuren Vorrecht einräumen, Radwege ausbauen, Spielstraßen einrichten oder Tempo 30 im Umfeld von Schulen und Kitas anordnen. Auch für die Regeln für Anwohnerparkplätzen sollte es mehr Spielraum geben.
Der Bundestag hatte das Gesetz bereits im Oktober verabschiedet. Weil die Sicherheit und das zügige Vorankommen bei der Verkehrsplanung in diesem Entwurf aber nicht mehr prioritär, sondern stattdessen Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz besonders beachteten werden sollten, lehnte der Bundesrat das Gesetz ab.
Im Vermittlungsausschuss wurde die Bedeutung der Verkehrssicherheit dann wieder gestärkt: „Die Sicherheit des Verkehrs ist nicht nur zu berücksichtigen, sondern darf nicht beeinträchtigt werden“, erläuterte am Freitag die Pressestelle des Bundesrates.
Der Fahrradclub ADFC begrüßte die Verabschiedung der Gesetzesreform. „Es war höchste Zeit, dass das angestaubte Straßenverkehrsgesetz endlich in der komplexen Verkehrsrealität von heute ankommt und Möglichkeiten für eine klima- und menschenfreundliche Gestaltung der Straßen eröffnet“, erklärte ADFC-Chefin Caroline Lodemann.
Auch der Deutsche Städtetag äußerte sich grundsätzlich positiv, forderte aber noch weitergehende Änderungen: „Wir brauchen noch deutlich mehr kommunalen Entscheidungsspielraum, denn die Städte sind die Verkehrsexperten vor Ort“, erklärte Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy.