EuGH verurteilt Ungarn zu hoher Strafe wegen unsolidarischer Flüchtlingspolitik

Wegen Verstößen gegen das EU-Asylrecht hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ungarn zu einer Rekordstrafe in Höhe von 200 Millionen Euro verurteilt. Zudem muss das Land laut einem am Donnerstag verkündeten Urteil pro Tag eine weitere Million Euro Strafe zahlen, solange es sich weiterhin nicht an EU-Recht hält. Ungarns Regierungschef Viktor Orban reagierte empört auf das Urteil. 

Ungeachtet eines bereits im Dezember 2020 gefällten vorangegangenen EuGH-Urteils umgehe Ungarn weiterhin „gezielt“ die Einhaltung des Asylrechts, befanden die Richter. Es handele sich um einen „beispiellosen und außergewöhnlich schwerwiegenden Verstoß gegen EU-Recht“. Damit untergrabe Budapest „das Prinzip der Solidarität und fairen Verteilung der Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten“.

Orban reagierte empört. Es sei „skandalös“ und „inakzeptabel“, dass sein Land dafür bestraft werde, „die Grenzen der EU zu schützen“, schrieb er im Onlinedienst X. „Illegale Migranten scheinen für die Bürokraten in Brüssel wichtiger zu sein als ihre eigenen europäischen Bürger“, fügte der rechtsnationalistische Ministerpräsident hinzu.

Ein EU-Kommissionssprecher kündigte derweil an, Brüssel werde „bald“ eine Zahlungsaufforderung für die 200 Millionen Euro nach Budapest schicken. Der Einzug des ab sofort fälligen Zwangsgeldes in Höhe von einer Million Euro pro Tag hänge von der offiziellen Antwort der ungarischen Regierung ab. Sollte Ungarn die Zahlung verweigern, kann die EU-Kommission für das Land bestimmte Fördergelder in entsprechender Höhe einbehalten.

Entgegen internationalem und EU-Recht verweigert Orban die Aufnahme von Asylsuchenden in Ungarn, Asylbewerber können ihre Anträge nur in den ungarischen Botschaften im Ausland stellen. Für diese Praxis wurde das Land bereits mehrfach vom EuGH verurteilt.

In seinem am Donnerstag verkündeten Urteil kritisierte der Gerichtshof, Ungarn gewähre Asylbewerbern keinen vorläufigen Schutz in der Zeit, in der ihr Asylantrag geprüft wird. Davon betroffen seien einerseits die Flüchtlinge, gleichzeitig schiebe Ungarn die tatsächliche und auch die finanzielle Verantwortung für die Asylbewerber auf die übrigen EU-Staaten ab.

Auf Klage der EU-Kommission hatte der EuGH im Dezember 2020 kritisiert, Ungarn bringe Flüchtlinge ohne ausreichenden Rechtsschutz nach Serbien zurück oder inhaftiere sie in sogenannten Transitzonen. Häufig werde den Menschen dabei die Möglichkeit verwehrt, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Weil Ungarn dies nicht abstellte, beantragte die EU-Kommission ein Zwangsgeld gegen Ungarn. Dem folgten die obersten EU-Richter nun mit ungewöhnlicher Entschiedenheit.

Ungarn lehnt auch den Mitte Mai verabschiedeten europäischen Asylpakt ab, obwohl dieser eine deutliche Verschärfung der Verfahren enthält. Der Asylpakt sieht erstmals Verfahren an den EU-Außengrenzen vor. Migranten mit geringen Aufnahmechancen sollen damit an der Weiterreise gehindert und von Grenzlagern aus direkt abgeschoben werden.

Wegen Rechtsstaatsverstößen wird Ungarn seit Jahren von Seiten der EU kritisiert. Im Rahmen verschiedener Verfahren sind derzeit rund 19 Milliarden Euro an für das Land bestimmten Geldern eingefroren. Dabei geht es unter anderem um das Asylrecht, um LGBTQ-Rechte sowie um die öffentliche Auftragsvergabe und mögliche Interessenkonflikte.