Staatsanwaltschaft Mannheim: Xavier Naidoo erneut wegen Volksverhetzung angeklagt

Der Sänger Xavier Naidoo muss sich womöglich wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat beim Landgericht Anklage erhoben. Zum zweiten Mal.

Die Mannheimer Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Xavier Naidoo erhoben. Das teilte die Behörde an diesem Donnerstag mit, ohne ihn explizitz beim Namen zu nennen. Dem 52-Jährigen Musiker („Ich kenne nichts“, „Alles kann besser werden“) wird Volksverhetzung in zwei Fällen zur Last gelegt. Er soll im März 2021 über einen Telegram-Kanal zum einen den Holocaust geleugnet und zum anderen antisemitische Inhalte veröffentlicht haben.

Xavier Naidoo bereits im vergangenen Jahr angeklagt

Es ist nicht die erste Anklage gegen Naidoo wegen dieses Tatvorwurfs. Schon um Juli 2023 hatte die Mannheimer Strafverfolgungsbehörde in wegen Volksverhetzung in vier Fällen aus den Jahren 2020 und 2021 angeklagt. Auch dabei geht es um Leugnungen des Massenmords an jüdischen Menschen währen der Herrschaft der Nationalsozialisten und um antisemitische Inhalte bei Telegram. Außerdem soll er eine Person beleidigt haben. Es seien diverse Strafanzeigen gegen Naidoo eingegangen.

PAID Meinung Naidoo 16.46

Beide Anklagen sollen nun nach Wunsch der Staatsanwaltschaft miteinander verbunden werden. Wegen der „besonderen Bedeutung“ der Sache solle vor einer Großen Strafkammer verhandelt werden. Das Landgericht Mannheim muss nun entscheiden, ob es eine Hauptverhandlung gegen Naidoo eröffnen wird. Für Volksverhetzung sieht das Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt Naidoo als unschuldig, er bestreitet laut Staatsanwaltschaft die Vorwürfe.

Der Musiker war insbesondere während der Coronavirus-Pandemie immer wieder mit der Verbreitung von Verschwörungserzählungen aufgefallen. Im April 2022 räumte er ein, sich „verrannt“ zu haben und bat um Entschuldigung bei allen, die er irritiert und provoziert habe.

Quellen: Staatsanwaltschaft Mannheim, Strafgesetzbuch, Nachrichtenagentur AFP