Das Berliner Hochschulgesetz soll verschärft werden. Laut dem Änderungsantrag von SPD und CDU soll die Exmatrikulation wieder eingeführt werden. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Die schwarz-rote Regierungskoalition hat sich auf eine Verschärfung des Berliner Hochschulgesetzes geeinigt. Dem Änderungsantrag zufolge soll die Möglichkeit einer Exmatrikulation bei gewissen Ordnungsverstößen wieder eingeführt werden – allerdings nur als „Ultima Ratio“ und nur, wenn es eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung gibt. Im Falle einer Exmatrikulation dürfen Studierende sich zwei Jahre lang nicht an derselben Hochschule einschreiben, wie SPD und CDU am Mittwoch in einer gemeinsamen Mitteilung erklärten. Das Abgeordnetenhaus muss der Gesetzesnovelle noch zustimmen. Das gilt aber als Formsache.
Wiedereinführung des Ordnungsrechts
In der Novelle sei konkretisiert worden, wann ein Ordnungsverstoß vorliege und welche Maßnahmen daraus folgten. Der Änderungsantrag liegt der Deutschen Presser-Agentur vor. Demnach besteht ein Ordnungsverstoß etwa dann, wenn ein Student in Bezug zur Hochschule „durch Anwendung von körperlicher Gewalt, durch Aufforderung zur körperlichen Gewalt oder durch Bedrohung mit körperlicher Gewalt ein Mitglied der Hochschule in der Ausübung seiner Rechte und Pflichten erheblich beeinträchtigt“. Auch sexuelle Belästigung und „vorsätzliche Straftaten“ in Einrichtungen der Hochschule, die der Hochschule „erheblichen Schaden zufügen“ gelten als Verstoß.
Zu möglichen Maßnahmen zählen neben der Exmatrikulation auch die Androhung der Exmatrikulation, der Ausspruch einer Rüge, der Ausschluss von der Benutzung von bestimmten Einrichtungen der Hochschule, einschließlich ihrer digitalen Infrastruktur, und der Ausschluss von der Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen bis zu einem Semester.
Auf eine gesetzliche Vorgabe zur Einsetzung eines Ordnungsausschusses wird laut dem Antrag verzichtet. „Den Hochschulen wird es selbst überlassen, per Satzung die Ordnungsverfahren auszugestalten“, hieß es in der Mitteilung.
Hausrecht wird verschärft
Eine Verschärfung soll es dem Antrag zufolge auch beim Hausrecht geben: Maßnahmen wie ein Hausverbot können künftig „bei extremen Fällen“ für neun Monate verhängt werden und nicht mehr nur für drei wie bislang. Bestehe eine Gefährdung weiterhin, könnten Maßnahmen erneut angeordnet werden.
„Mit den parlamentarischen Änderungen der Koalitionsfraktionen konkretisieren wir die Ordnungsverstöße und -maßnahmen insbesondere auf Fälle mit Hochschulbezug von körperlicher Gewalt, sexualisierter Gewalt und auf vorsätzlich begangene Straftaten gegen Hochschulmitglieder“, sagte Marcel Hopp, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Das stärke Maßnahmen zum Schutz von Gewaltopfern und gewährleiste gleichzeitig, dass es zu keinerlei Instrumentalisierung für die Sanktionierung von demokratisch unliebsamen Äußerungen oder Handlungen gegen Studierende kommen könne.
Auslöser für die Gesetzesnovelle war eine mutmaßlich antisemitisch motivierte Gewalttat Anfang Februar: Der jüdische FU-Student Lahav Shapira kam damals mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus. Ein propalästinensischer Kommilitone soll ihn auf einer Straße in Berlin-Mitte geschlagen und getreten haben. Die Staatsanwaltschaft ging von einem gezielten Angriff und einem antisemitischen Hintergrund aus. Sie nahm Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung auf und ordnet den Fall der Hasskriminalität zu. Die Ermittlungen dauern nach Angaben eines Sprechers an.