Nach Kontrollen zur Schwarzarbeit im Gastgewerbe hat das Hauptzollamt Magdeburg 13 Straf- und 22 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Durchsuchungen am vergangenen Samstag in Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau, Sangerhausen und Stendal waren Teil einer Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls im gesamten Bundesgebiet, wie das Hauptzollamt am Mittwoch in Magdeburg mitteilte. Ziel der Überprüfungen seien vor allem die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetruges gewesen.
„In Sachsen-Anhalt waren 85 Bedienstete des Hauptzollamts Magdeburg beteiligt und haben in 40 Objekten insgesamt 169 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie eine Arbeitgeberprüfung durchgeführt“, erklärte Behördensprecher Sebastian Schultz. In 48 Fällen seien weitere Prüfungen erforderlich. Die eingeleiteten Verfahren betreffen den Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bei der Entlohnung sowie Verstöße gegen die Aufzeichnungs- und Meldepflichten. In mehreren Fällen wird zudem wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts, fehlender Arbeitserlaubnisse und illegaler Beschäftigung ermittelt.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie, hieß es. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit 1. Januar dieses Jahres 2024 beträgt der Mindestlohn 12,41 Euro pro Stunde.