Im vergangenen Herbst richtet eine Ostseesturmflut schwere Schäden an – auch in Schleswig-Holstein. Die Landesregierung will, dass der Versicherungsschutz gegen solche Gefahren verbessert wird.
Schleswig-Holstein setzt sich bei der am Mittwoch beginnenden Verbraucherschutzministerkonferenz für einen besseren Versicherungsschutz vor Naturgefahren ein. Dass jede Bürgerin und jeder Bürger von Naturgefahren betroffen sein könne, hätten das Ostseesturmhochwasser im Herbst vergangenen Jahres und die jüngsten Unwetterkatastrophen in Süddeutschland gezeigt, sagte Jana Ohlhoff, Sprecherin des für Verbraucherschutz zuständigen Landwirtschaftsministeriums in Kiel. „Vielen ist allerdings nicht bewusst, dass Schäden durch diese Naturgewalten nur dann versichert sind, wenn eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen worden ist.“
Falsche Vorstellungen zum eigenen Versicherungsschutz und Lücken wegen nicht versicherbarer Risiken gefährdeten Verbraucherinnen und Verbraucher. Ziel des einen von drei Anträgen Schleswig-Holsteins bei der Konferenz sei es deshalb, auf die Schaffung von Regelungen einer Allgefahrendeckung hinzuwirken.
Mit einem zweiten Antrag sollen zudem Verbraucher in Zukunft besser vor ungewollten Verträgen geschützt werden. Dazu soll ihnen künftig bei allen Vertragsschlüssen zu sogenannten Dauerschuldverhältnissen – beispielsweise Zeitschriftenabonnements – eine klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassung in Textform zur Verfügung gestellt werden. Dies ist bislang nur bei Versicherungen und im Telekommunikationsbereich Pflicht.
Außerdem will die Landesregierung die Sicherheit im digitalen Zahlungsverkehr durch einheitliche und barrierearme digitale Zahlungsinstrumente stärken, sagte Ohlhoff. „Es hat sich gezeigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im digitalen Zahlungsverkehr regelmäßig Opfer von Betrügerinnen oder Betrügern werden, die entweder das Vertrauen erschleichen oder die Überforderung im Umgang mit modernen Zahlungsauthentifizierungsinstrumenten ausnutzen.“