Alfons Schuhbeck: Er muss Weihnachten im Gefängnis bleiben

Alfons Schuhbeck verbringt sein zweites Weihnachten hinter Gittern – aber ohne Freigangs-Privilegien. Der Grund dafür ist eine neue Anklage.

Der ehemalige Fernsehkoch Alfons Schuhbeck (75) muss die Weihnachtsfeiertage auch dieses Jahr hinter Gittern verbringen – und das offenbar ganz ohne Freigang. Aufgrund einer neuen Anklage wurden dem 75-Jährigen, der seit August 2023 in Haft ist, jegliche Privilegien entzogen. Das bestätigte sein Anwalt Nicolas Stieger der „Bild“-Zeitung. „Herr Schuhbeck hat wegen der neuen Ermittlungen alle Annehmlichkeiten wie etwa Freigänge am Wochenende verloren. Er darf an Weihnachten nicht mal stundenweise das Gefängnis verlassen“, wird er zitiert.

„Klar, dass es Schuhbeck nicht gut geht“

Stieger betont zudem, dass die bayerische Justiz seiner Meinung nach viel zu hart mit seinem Klienten umgeht. „Das steht in keinem Verhältnis zu seiner Verurteilung und den aktuellen Vorwürfen. Bei Herrn Schuhbeck ist Fluchtgefahr doch völlig ausgeschlossen, deswegen ist das für mich absolut daneben“, sagte er der dem Boulevardblatt.

Schuhbeck dürfe aktuell zweimal im Monat Besuch empfangen, wegen Weihnachten seien nicht mehr Besuche erlaubt. Stieger fügte hinzu, dass es angesichts dieser Umstände „natürlich klar“ sei, „dass es Schuhbeck nicht gut geht“.

Seit August 2023 in Haft

Im Juni 2023 war Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Im August desselben Jahres trat er seine Haftstrafe in der JVA Landsberg am Lech an, sechs Monate später durfte er in die offenere Außenstelle nach Rothenfeld bei Andechs umziehen und erhielt Haftlockerungen wie etwa Freigänge. In der JVA Rothenfeld dürfe der ehemalige Starkoch zwar weiterhin bleiben, die Freigänge wurden ihm allerdings gestrichen.

Die Staatsanwaltschaft München I hatte am 14. Oktober 2024 Anklage gegen Alfons Schuhbeck erhoben – wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung in neun Fällen, Betrug in vier Fällen, versuchten Betrug in fünf Fällen, Subventionsbetrug in 19 Fällen sowie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 479 Fällen.

Ein Termin für den Prozess steht offenbar noch nicht fest.