Weil beim Rügener LNG-Terminal anders als ursprünglich geplant kein Landstrom genutzt wird, muss eine Änderungsgenehmigung her. Auch ohne diese darf das Terminal aber weiterlaufen – mit Auflagen.
Der Betrieb des Rügener LNG-Terminals darf auch ohne Nutzung von Landstrom weitergehen. Bis zuletzt hatte die zuständige Genehmigungsbehörde geprüft, ob und inwiefern der Betrieb auch nach dem Jahresende weitergehen darf. Nun habe sie den Betrieb unter Auflagen auch über den 31. Dezember 2024 hinaus erlaubt, teilte das Schweriner Umweltministerium mit.
Derzeit läuft das Verfahren für eine Änderungsgenehmigung. Diese wurde unter anderem nötig, weil die Deutsche Regas als Betreiberin des LNG-Terminals nicht umweltfreundlicheren Landstrom für die Umwandlung des LNG in Gas nutzt, wie ursprünglich geplant und genehmigt, sondern Generatoren an Bord der Regasifizierungsschiffe. Diese machen Lärm und stoßen Schadstoffe aus.
Nach Angaben des Schweriner Umweltministers, Till Backhaus (SPD), wurde die maximale Betriebszeit bestimmter Motoren eines der beiden schwimmenden Terminals ohne spezielle Katalysatoren auf maximal 70 Prozent beschränkt. Bis Ende Juni kommenden Jahres seien diese Katalysatoren zur Minderung des Schadstoffausstoßes nachzurüsten. Bis Ende März müsse zudem ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit Schallemissionen umgesetzt werden.
„Durch entsprechend restriktive Inhalts- und Nebenbestimmungen wird sichergestellt, dass in der Übergangsphase bis zur Erteilung der Änderungsgenehmigung keine schädlichen Umweltauswirkungen von dem LNG-Betrieb zu erwarten sind“, erklärte Backhaus.