Prozess: Toter 15-Jähriger in Köln: Lebenslang für einen Angeklagten

Ein mutmaßlich genau geplanter Mord an einem 15-Jährigen erschütterte im März Köln. Nun hat das Landgericht Urteile verkündet – unter hohen Sicherheitsvorkehrungen.

Im Prozess um die Tötung eines 15-Jährigen sind in Köln mehrere Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht sprach einen 19- und einen 27-Jährigen wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge schuldig. Der 27-Jährige erhielt eine lebenslange Haftstrafe, der 19-Jährige neun Jahre Haft nach Jugendstrafrecht.

In dem Prozess war es um den Tod eines 15-Jährigen gegangen. Er soll im März vor einer Kneipe mit einer Schusswaffe überfallen worden sein. Die Täter führten ihn nach Ansicht der Ermittler in ein abgelegenes Areal am Hafen im Kölner Ortsteil Mülheim. Dort sei er mit mehreren Messerstichen getötet worden. Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage davon ausgegangen, dass Schulden des Opfers bei den Angeklagten das Motiv gewesen seien. Überdies sei es um „Wut und Rache“ wegen einer belastenden Aussage des 15-Jährigen gegen zwei der Beschuldigten in einem anderen Prozess gegangen.

„Vergeltung für Ungehorsam“ als Motiv

Das Gericht nannte am Mittwoch als Motiv „Vergeltung für Ungehorsam und Machtdemonstration gegenüber Dritten“. Zudem sprach es von einer „arbeitsteiligen Tötung“ des Opfers durch den 19- und den 27-Jährigen. Hintergrund sollen Konflikte im Drogenhandel gewesen sein. „Die Tat steht sittlich auf niedrigster Stufe“, sagte der Vorsitzende Richter.

Gegen zwei ebenfalls zunächst wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagte 20-Jährige konnte das Gericht dagegen keine Beteiligung an der Tötung des 15-Jährigen feststellen. Einer der beiden wurde wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und Beihilfe zur Freiheitsberaubung zu zwei Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt. Der andere 20-Jährige wurde wegen versuchter Strafvereitelung schuldig gesprochen. Ihm wurde für ein halbes Jahr ein Betreuungshelfer an die Seite gestellt. Für seine Zeit in der Untersuchungshaft soll er entschädigt werden.

Prozess unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen

Der Prozess gegen die drei Deutschen und einen türkischen Angeklagten endete nach zwölf Verhandlungstagen. Er stand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen, da es wiederholt zu Drohungen unter anderem aus dem Publikum gekommen war.