Um die Erdgasförderung vor der Insel Borkum gibt es Streit. Noch fehlt die Genehmigung für einen Stromanschluss der Förderplattform. Umweltschützer fordern ein endgültiges Aus des Energieprojektes.
Der Energiekonzern One-Dyas rückt von seinem Plan ab, bis zum Jahresende erstes Gas in der Nordsee vor den Wattenmeerinseln Borkum und Schiermonnikoog zu fördern. Noch immer laufe ein Genehmigungsverfahren für ein benötigtes Stromkabel, das die Förderplattform mit Energie versorgen soll, teilte eine Unternehmenssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Das führe zu Verzögerungen, sodass One-Dyas sein Ziel, 2024 mit der Produktion zu beginnen, nicht erreichen könne. Das Ziel sei es nun, erstes Gas aus der Nordsee noch in diesem Winter zu fördern.
Ein späterer Beginn der Gasförderung bedeutet laut One-Dyas, dass die Abhängigkeit von Gasimporten aus Ländern außerhalb EU wachse. Der Konzern hatte zuletzt mitgeteilt, die Niederlande und Deutschland zählten auf das Gas aus der Nordsee für diesen Winter. Nach Angaben der Bundesnetzagentur waren die deutschen Gasspeicher zuletzt zu rund 84 Prozent gefüllt.
Umweltschützer wollen Gasförderung verhindern
Die Deutsche Umwelthilfe, der BUND Niedersachsen und die Bürgerinitiative, Saubere Luft Ostfriesland, die gegen die Gasförderung klagen, werteten die Verzögerung als Teilerfolg. Die Umweltschutzverbände setzen darauf, dass die Verlegung des Stromkabels endgültig verweigert wird.
„Wir erwarten von Umweltminister Christian Meyer, dass er zu seinen früheren Aussagen steht. Die Stromkabel-Genehmigung muss abgelehnt werden, denn sie würde ein Vorhaben ermöglichen, was nationalen und internationalen Klimazielen und dem Schutz des sensiblen Meeresraumes widerspricht“, sagte die BUND-Landesvorsitzende Susanne Gerstner in einer Mitteilung.
Streit um Stromkabel vor Gericht
Die Versorgung der Förderplattform mit erneuerbarer Energie aus dem benachbarten Offshore-Windpark Riffgat ist laut One-Dyas wichtig, da so während der Produktionsphase nahezu keine Emissionen entstünden. 2022 hatte One-Dyas eine Genehmigung für das Kabel vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erhalten. Doch um dieses Kabel gab es zuletzt Streit.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte dagegen im Sommer erst Widerspruch bei der Behörde eingereicht und dann zusammen mit weiteren Verbänden geklagt. Die Umweltschützer fürchten, dass das Kabel schützenswerte Unterwasserbiotope und Riffstrukturen zerschneiden und unwiederbringlich zerstören werde.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg entschied im August, dass das Kabel vorerst nicht verlegt werden darf. Die Richter hielten eine weitere Prüfung von Kompensationsmaßnahmen für erforderlich.
Gasgenerator als Übergangslösung?
Der Energiekonzern legte daraufhin nach eigenen Angaben Ende August die erforderlichen Unterlagen für eine geänderte Genehmigung vor. Seitdem warte man auf die notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Schritte des NLWKN in diesem Verfahren, teilte die One-Dyas-Sprecherin weiter mit.
Unterdessen arbeitet das Unternehmen an einer Alternative: „One-Dyas hat vor einigen Wochen beim niederländischen Ministerium für Klima und grünes Wachstum (KGG) eine Genehmigung für einen Gasgenerator auf der Plattform beantragt, der als Übergangslösung dienen soll, bis der Strom aus dem Windpark Riffgat verfügbar ist“, teilte die Sprecherin weiter mit.
Abkommen zwischen Staaten steht noch aus
Inzwischen sind die Installationsarbeiten für die Erdgasförderung – mit Ausnahme des Stromkabels – laut dem Unternehmen nahezu abgeschlossen. Die Plattform N05-A ist demnach in der Nordsee installiert worden. Eine Produktionsbohrung auf niederländischer Seite sei ausgeführt und auch die etwa 15 Kilometer lange Pipeline sei inzwischen verlegt, teilte One-Dyas mit.
Für die Gasförderung selbst liegen auf deutscher und niederländischer Seite inzwischen Genehmigungen vor. Zuletzt hatte das zuständige niedersächsische Landesamt für Bergbau eine auf 18 Jahre befristete Genehmigung erteilt. Dagegen klagen die Umwelthilfe und ihre Partner vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg.
Bevor es zu einer Gasförderung auch auf deutscher Seite kommt, bedarf es allerdings noch eines Abkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte erklärt, er wolle vor einer Unterzeichnung mögliche Gerichtsurteile abwarten.