Ein Geschäftsführer des TÜV Süd wünscht sich mehr Prüfungen. Klar, sein Unternehmen lebt davon. Doch alle Aufregung ist erst einmal umsonst.
Ein kurzes Interview mit Zündstoff: Seit Tagen regen sich Autofahrer über einen Bericht der Fachzeitschrift „Auto Motor Sport“ auf. Darin fordert TÜV-Süd-Geschäftsführer Jürgen Wolz verkürzte Intervalle für alte Autos. Er sagte: „Was wir […] befürworten, ist eine jährliche HU bei mehr als zehn Jahre alten Fahrzeugen. Bei diesen Autos ist die Mängelquote deutlich höher, insbesondere wenn sie nicht regelmäßig gewartet werden.“
Diese Aussage sorgt seitdem für eine Empörungswelle. Automobilclubs und Fahrzeughalter laufen Sturm – immerhin kostet eine Hauptuntersuchung (HU), die meist zusammen mit einer Abgasuntersuchung (AU) gemacht wird, für ein Auto schnell 150 Euro und mehr. Verständlicherweise ist es daher vielen mehr als genug, dass sie alle zwei Jahre zum Prüfer müssen – ob nun TÜV, GTÜ oder Dekra.
Der „Automobilclub von Deutschland“ (AvD) reagierte prompt und schrieb: „Der AvD wendet sich gegen die Forderung des TÜV Süd, Fahrzeuge mit mehr als zehn Jahren einer jährlichen Hauptuntersuchung zu unterziehen.“ Zahlreiche Medien machten mit Artikeln auf, die den Eindruck vermitteln konnten, dass es quasi entschiedene Sache sei.
Der TÜV entscheidet nicht über Intervalle
Was bei der Debatte schnell vergessen wird: Der TÜV Süd entscheidet überhaupt nicht darüber, wie oft Autos zur Prüfung kommen müssen. Aber natürlich hat eine Prüforganisation ein großes Interesse daran, dass man deren Dienste möglichst häufig in Anspruch nimmt. Fragen Sie einen Getränkehändler, ob die Menschen mehr Mineralwasser trinken sollten, wird dieser auch nicht verneinen.
Die Panik, dass Fahrer älterer Autos wegen dieser Aussage jetzt fest damit rechnen müssen, jedes Jahr zur Prüfung zitiert zu werden, ist also erst einmal unangebracht. Der stern sprach mit mehreren Prüforganisationen und offiziellen Stellen. Zunächst wurde klar: Die Aussage von Wolz scheint ein Alleingang gewesen zu sein, die Kollegen der anderen Prüfstellen wussten von nichts.
Und die Ämter? Das Kraftfahrt-Bundesamt konnte nicht direkt helfen. Dort hieß es: „In § 29 StVZO ist die HU rechtlich verankert, diese Verordnung wird durch das Bundesverkehrsministerium erlassen, das KBA hat dazu weder Befugnis noch Zuständigkeit. Auch ist das KBA nicht vorgesetzte Behörde der Überwachungsorganisationen. Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage daher an das BMDV.“
BMDV unterstützt Forderungen des TÜV Süd nicht
Gesagt, getan. Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erklärte dem stern: „Grundlage für die festgelegten Zeitabstände der Hauptuntersuchung nach Nummer 2.1 Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind das statistisch gemittelte Mängelaufkommen der jeweiligen Fahrzeugart. Dem BMDV liegt keine wissenschaftlich belastbare Kosten-Nutzen-Betrachtung vor, die eine Verkürzung der Untersuchungsfristen für Fahrzeuge, die älter als neun Jahre sind, volkswirtschaftlich rechtfertigen würde. Insofern werden Forderungen von Überwachungsinstitutionen nach einer Verkürzung der Untersuchungsfristen für ältere Fahrzeuge vom BMDV nicht unterstützt.“
Kurz: Viel Rauch um nichts, denn so schnell wird sich an den Fristen nichts ändern – auch wenn der TÜV dies verständlicherweise gut fände.