Klimaschutzstiftung: Vorstand der Klimastiftung MV tritt ab – Kabinett tagt

Schon seit langem gibt es Streit um den Fortbestand der Klimastiftung MV. Laut Rechtsgutachten ist die von vielen gewünschte Auflösung nicht möglich. Wie geht es jetzt weiter?

Mit ihrem Rücktritt vom Vorstand der umstrittenen Klimaschutzstiftung MV haben Werner Kuhn und Katja Enderlein den Weg für einen Neustart geebnet. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ging das Rücktrittsschreiben heute bei der Landesregierung ein. 

Der frühere Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) hatte schon im Mai den Vorsitz an Kuhn abgegeben und sich nach längeren Kontroversen mit Parlament und Regierung aus der Stiftung zurückgezogen. Ein weiteres Gutachten hatte zuvor seine Auffassung bestätigt, dass die Stiftung nach geltendem Recht nicht aufgelöst werden kann. 

Gegründet worden war sie Anfang 2021 auf Betreiben der Landesregierung, in erster Linie, um die Ostsee-Erdgasleitung Nord Stream 2 fertigstellen zu können. Dazu durfte sie laut Satzung einen gesonderten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einrichten, der Aufträge auslösen konnte. Sanktionsdrohungen aus den USA hatten zuvor Baufirmen und Ausrüster bewogen, sich aus dem Milliardenprojekt zurückzuziehen. 

Das insbesondere von Polen heftig kritisierte Engagement des Landes erlosch mit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Februar 2022. Doch scheiterten alle Versuche, die mit Geld aus Russland finanzierte Stiftung aufzulösen. Der Landtag forderte im März die Regierung schließlich auf, die Klimastiftung in die Zivilgesellschaft zu überführen. 

Kabinett beschäftigt sich mit Zukunft der Stiftung 

Dem Vernehmen nach wird sich das Kabinett von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) schon auf seiner Sitzung am Dienstag mit der Zukunft der Stiftung befassen. Das Land als Stifter hatte für den Grundstock 200.000 Euro eingebracht, will sich nun aber vollständig aus der Stiftung zurückziehen. Die Nord Stream 2 AG, ein Tochterunternehmen des russischen Staatskonzerns Gazprom, hatte 20 Millionen Euro bereitgestellt. Mit dem Geld sollten Umweltprojekte finanziert werden. Allerdings fiel die Hälfte davon schon als Schenkungssteuer an. 

Laut aktueller Satzung obliegt es der Regierungschefin oder dem Regierungschef, den Vorstand zu berufen. Das soll nun offenbar letztmals erfolgen. Unklar ist, ob die noch verfügbaren Stiftungsmittel in den Grundstock überführt werden sollen und dann nur die Anlagegewinne für Umweltprojekte bereitstehen. Bislang wurden die Gelder direkt eingesetzt. Dem Vernehmen nach stehen noch etwa 13 Millionen Euro zur Verfügung, die von Nord Stream 2 und aus Erlösen des bereits aufgelösten Geschäftsbetriebes der Klimastiftung stammen.

Satzungsänderungen in Warteschleife 

Beim Justizministerium als Stiftungsaufsicht liegen den Angaben zufolge vom alten Vorstand mehrere Anträge auf Änderung der Stiftungssatzung vor. Neben der Mittelverwendung geht es dem Vernehmen nach unter anderem auch um die künftige Struktur, den Verzicht auf ein Kuratorium oder das Anstreben der Gemeinnützigkeit. 

In einem der dpa vorliegenden Schreiben an Justizministerin Jaqueline Bernhardt (Linke) dringt Innenminister Christian Pegel (SPD) darauf, Entscheidungen dazu vorerst nicht zu treffen. Der künftige Vorstand solle nicht durch „eine vordeterminierende Festlegung“ in seinem Handeln beschränkt werden. Die „ihm gebührenden Gestaltungsspielräume“ gelte es zu erhalten, heißt es in dem zweiseitigen Brief. 

Untersuchungsausschuss befasst sich mit Stiftung 

Um den Fortbestand der umstrittenen Stiftung gibt es seit langem Streit. Ein Sonderausschuss des Landtags untersucht die Rolle führender Landespolitiker bei der Gründung der Klimaschutzstiftung und das Wirken der Stiftung insbesondere zur Fertigstellung der Gasleitung, für die es wegen der Feindseligkeiten Russlands gegen die Ukraine aber keine Betriebserlaubnis von Deutschland gegeben hatte.