Die AfD zog gegen die bayerische Hochschulreform vors höchste bayerische Gericht – mindestens fürs Erste vergeblich.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine erste Klage der AfD gegen die jüngste Hochschulreform im Freistaat abgewiesen. Die sogenannte Meinungsverschiedenheit sei unzulässig, sagte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler in der mündlichen Urteilsbegründung. Vertreter der AfD-Fraktion, die die Klage erhoben hatte, waren dazu nicht einmal erschienen.
Eine Entscheidung über eine von AfD-Abgeordneten eingereichte Popularklage gegen die Reform steht noch aus. Diese sollte nach Worten Heßlers aber in Kürze an die Beteiligten zugestellt und dann auch öffentlich gemacht werden.
Gericht: AfD hätte Kritik früher anbringen müssen
In dem nun entschiedenen Verfahren hatte die AfD unter anderem argumentiert, Teile des Hochschulinnovationsgesetzes seien verfassungswidrig, weil darin keine Überprüfung durch den Obersten Rechnungshof gewährleistet werde – obwohl die Hochschulen mit Mitteln des Staatshaushaltes ausgestattet würden.
Das Gericht stellte allerdings fest, dass der zuständige AfD-Abgeordnete Ingo Hahn die Kritik schon im Gesetzgebungsverfahren hätte ansprechen müssen. Dort seien aber keine konkreten verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert worden. Hahns Äußerungen reichten „hinsichtlich keiner der vor dem Verfassungsgerichtshof als verletzt gerügten Verfassungsnormen aus“.
Hochschulreform wurde 2022 beschlossen
Der Landtag hatte die Reform im Sommer 2022 beschlossen. Ziel der Staatsregierung: die Wissenschaftslandschaft in Bayern für die nächsten 20 bis 30 Jahre zukunftsfest machen und auf internationales Spitzenniveau heben. Die Reform setzt etwa auf eine weitgehende organisatorische Eigenständigkeit der Hochschulen. Außerdem soll entbürokratisiert und so beispielsweise die Berufung von Professoren und Professorinnen schneller ermöglicht werden. Zudem sollen sich Professoren und ihre Mitarbeiter leichter an Unternehmen beteiligen oder auch Ausgründungen besser unterstützen können.