27. Januar 1945: Stiftung will AfD von Gedenken an NS-Opfer fernhalten

Am 27. Januar wird deutschlandweit der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. AfD-Vertreter sollen nach dem Willen der Gedenkstätten in Brandenburg nicht mehr dabei sein.

Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten will Vertreter der AfD von Gedenkveranstaltungen für die Opfer des Nationalsozialismus fernhalten. Funktionäre und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der AfD seien nicht willkommen und würden daher auch nicht eingeladen, teilte die Gedenkstätten-Stiftung mit. Zuvor berichtete der RBB darüber.

Der Landesverband der AfD in Brandenburg wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Mehrere AfD-Landtagsabgeordnete sind laut Sicherheitsbehörde gesichert rechtsextrem.

Einladungen zum Gedenktag künftig ohne den Landtag 

Für den zentralen Holocaust-Gedenktag am 27. Januar wird es künftig eine organisatorische Änderung geben: Die Gedenkstätten-Stiftung wird nicht mehr wie bislang gemeinsam mit dem Landtag zu den Gedenkveranstaltungen einladen, sondern alleine verantwortlich sein. 

Die Gedenkstätten können selber entscheiden, wen sie zu ihren Veranstaltungen einladen. Der Landtag dagegen muss alle Fraktionen berücksichtigen – auch die der AfD. Eine Sprecherin der Landtagsverwaltung sagte der Nachrichtenagentur dpa, der Landtag sei zur Neutralität verpflichtet. Es seien daher alle Abgeordneten gleich zu behandeln, also dementsprechend alle gleich einzuladen. 

Stiftung wirft AfD Verharmlosung der NS-Verbrechen vor

Zur Begründung ihres Umgangs mit der AfD sagte die Stiftung, die AfD stehe für völkisch-nationalistische Konzepte und strebe eine ethnisch-homogene Gemeinschaft an. „Führende Vertreter der AfD haben mit ihren Äußerungen die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlost und die Ausrichtung der gegenwärtigen Erinnerungskultur massiv infrage gestellt.“ Diese Auffassung stehe dem Auftrag der Stiftung entgegen, ein würdiges Gedenken an die Opfer zu gewährleisten.

Ärger mit Kranzniederlegung

Rechtes Gedankengut wird auch an Erinnerungsorten gezeigt, beklagen seit längerem Gedenkstätten in Deutschland. Im September hatte es etwa Ärger um eine Kranzniederlegung der AfD bei einer Gedenkveranstaltung in Brandenburg an der Havel gegeben. Die Stiftung hatte damals angegeben, die Einladung an die AfD sei versehentlich herausgegangen. 

Gedenkstätten in Deutschland berichteten bereits 2023, dass sie der Partei die Beteiligung an offiziellen Gedenkveranstaltungen verweigern. Dem Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke war etwa 2017 schon der Zutritt zu einer Veranstaltung zum Holocaust-Gedenktag verwehrt worden. 

27. Januar – zentraler Holocaust-Gedenktag

Im kommenden Jahr plant die Gedenkstätte Sachsenhausen am 27. Januar in Oranienburg ein Gedenken an die NS-Opfer. Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) soll wieder eine Ansprache halten, wie die Stiftung ankündigte. Auch in den Gedenkstätten Ravensbrück, Belower Wald und am Ort der Euthanasie-Tötungsanstalt in Brandenburg an der Havel wird es Gedenkveranstaltungen geben.

Am 27. Januar 1945 hatten sowjetische Truppen die Überlebenden des deutschen Vernichtungslagers Auschwitz befreit. Die Nazis hatten dort mehr als eine Million Menschen ermordet, überwiegend Juden. Seit 1996 wird das Datum in Deutschland als Holocaust-Gedenktag begangen, die Vereinten Nationen haben das Datum 2005 zum Gedenktag ausgerufen.