Rechtsextremismus: Verteidigung akzeptiert Urteil zu Neukölln-Komplex nicht

Seit Jahren beschäftigt eine Serie rechtsextremistischer Straftaten in Berlin-Neukölln Polizei, Justiz und Politik. Nun gibt es ein weiteres Urteil. Doch der Fall geht weiter.

Die Serie rechtsextremer Anschläge in Berlin-Neukölln wird die Justiz voraussichtlich weiter beschäftigen: Zumindest einer der Angeklagten wird seine Haftstrafe nicht akzeptieren und Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin einlegen. Das teilte sein Verteidiger auf Anfrage mit. 

Anders als die erste Instanz hatte das Gericht im Berufungsprozess ausreichend Beweise dafür gesehen, dass Sebastian T. (38) und Tilo P. (41) die Brandanschläge auf zwei Autos in Berlin-Neukölln Anfang Februar 2018 verübt haben. Neben der gemeinschaftlichen Brandstiftung verurteilte das Gericht die Männer aus der rechtsextremen Szene wegen einer Reihe weiterer Taten. Laut Urteil handelte es sich „weitgehend um politisch motivierte Taten im extremistischen Bereich“. 

Mehrjährige Haftstrafen für Angeklagte

Das Landgericht verurteilte T. zu drei Jahren und sechs Monaten Haft und sprach ihn unter anderem auch wegen Sachbeschädigung, Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten und Betrugs schuldig. P. verurteilte es zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten wegen Sachbeschädigung. In seinem Fall wurde eine frühere Strafe unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung einbezogen. 

Verteidiger Mirko Röder kündigte an, für P. in Revision zu gehen. Es gebe „keinerlei objektive Beweise, nur Indizien“, betonte er erneut. „Diese sind meiner Einschätzung nach nicht zu belastbaren Beweisen erstarkt“, so Röder. Ob auch T. Rechtsmittel einlegt, war zunächst offen. 

Mit den rechtsextremen Brandanschlägen, Hass-Parolen und Bedrohungen in Neukölln beschäftigt sich auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Er tagt heute erneut.