In Sachsen-Anhalt werden demnächst keine Betriebsprüfungen von den Finanzämtern angekündigt und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Das steckt dahinter.
Sachsen-Anhalts Finanzämter verzichten zwischen dem 20. und 31. Dezember auf belastende Maßnahmen gegenüber Steuerpflichtigen. Minister Michael Richter (CDU) habe einen entsprechenden Erlass an die 14 Finanzämter im Land übersandt, teilte das Finanzministerium mit. „Wir möchten unseren Teil dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger eine unbeschwerte Weihnachtszeit genießen können“, sagte Richter.
Der Verzicht während des sogenannten „Weihnachtsfriedens“ umfasst den Angaben zufolge etwa die Ankündigung von Betriebsprüfungen, die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen sowie die Androhung oder Festsetzung von Zwangsgeldern.
Ausnahmen gebe es nur dann, wenn ein schnelles Handeln der Finanzämter erforderlich sei, um insbesondere einer drohenden Verjährung von Steuerausfällen entgegenzuwirken, hieß es.