Finanzen: Landkreise ziehen wegen Finanzstreit vor Verfassungsgericht

Was passiert, wenn Landkreise nicht genug Geld zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben, gleichzeitig aber ihre Einnahmen nicht erhöhen können? Dieser Streit landet vor dem Bundesverfassungsgericht.

Im Streit um ihre finanzielle Ausstattung ziehen der Landkreis Mansfeld-Südharz und der Salzlandkreis (beide Sachsen-Anhalt) vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Ziel der kommunalen Verfassungsbeschwerde ist eine Klärung der Frage, ob es einen Anspruch auf eine finanzielle Mindestausstattung gibt. Über die Einzelheiten wollen Vertreter der Landkreise am Freitag (10.00 Uhr) in einer Pressekonferenz in Magdeburg informieren.

Hintergrund ist ein jahrelanger Finanzstreit. Die Landkreise in Sachsen-Anhalt verfügen nicht über eigene Steuereinnahmen. Sie bekommen für ihre Aufgaben Geld vom Land und von den kreisangehörigen Gemeinden über eine Umlage. Gegen die Höhe dieser sogenannten Kreisumlage waren mehrere Städte und Gemeinden vorgegangen – und sie hatten vor Gericht Erfolg. Der Landkreis Mansfeld-Südharz musste die Umlage deutlich absenken und Millionen an die Gemeinden zurückzahlen. Gleichzeitig sind aber auch die Mittel des Landes für die Kommunen begrenzt.

Die Landkreise sehen einen Fehler im System: Der ganz große Teil ihrer Aufgaben ist gesetzlich festgelegt – sie lassen sich aber nur durch die Aufnahme von Schulden finanzieren. Im Landkreis Mansfeld-Südharz liegt das Defizit in diesem Jahr etwa bei rund 42 Millionen Euro. Aus Sicht der Landkreise ist es absurd, Pflichtaufgaben dauerhaft über die Aufnahme von Schulden zu finanzieren, wenn man seine Einnahmesituation nicht verbessern kann. 

„Wir haben kein Ausgaben-, sondern ein Einnahmeproblem“, hatte der Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz, André Schröder (CDU), in der Vergangenheit immer wieder betont. Der Deutsche Landkreistag hat sich hinter das Anliegen gestellt. Auch aus Sicht des Spitzenverbandes muss geklärt werden, ob der grundgesetzliche Schutz der kommunalen Finanzausstattung absolut oder nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit eines Landes gilt.

Mit der Stadt Pirmasens und dem Kreis Kaiserslautern gibt es in Karlsruhe bereits eine anhängige Verfassungsbeschwerde, die in eine ähnliche Richtung zielt. In Sachsen-Anhalt hoffen die Kommunalvertreter darauf, dass die Verfahren verbunden und zeitnah behandelt werden.