Wegen eines Aufrufs zum Töten Homosexueller hat ein Gericht einen Prediger einer selbsternannten Baptistenkirche in Pforzheim verurteilt. Doch das Verfahren geht in die nächste Runde.
Der Volksverhetzungs-Prozess gegen einen Prediger der vom Verfassungsschutz beobachteten „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim“ (BKZW) geht am Landgericht in die nächste Runde. Das Urteil des Amtsgerichts Pforzheim werde angefochten, teilte der Anwalt des Mannes mit.
Geldstrafe verhängt
In einer auch im Internet verbreiteten Predigt hatte der Redner im Juni 2023 unter anderem davon gesprochen, dass Homosexuelle eigentlich vom Staat vernichtet werden sollten. Diese Menschen seien gefährlich.
Solche Aussagen griffen die Menschenwürde an, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung vergangenen Donnerstag. Diese wiege schwerer als die Religionsfreiheit. Sie verhängte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 40 Euro. Damit wäre der 32 Jahre alte Mann vorbestraft.
Sein Verteidiger hatte einen Freispruch beantragt. Er argumentierte unter anderem, das vor Gericht gezeigte Video der Predigt sei als Beweismittel ungeeignet, da seine Authentizität nicht gesichert sei. Einen Antrag, dies von einem Sachverständigen prüfen zu lassen, lehnte die Richterin aber ab. Vorausgegangen war ein Strafbefehl. Den hatte der Prediger nicht akzeptiert.
Abwertung von Homosexuellen und Demokratiefeindlichkeit
Das Landesamt für Verfassungsschutz führt die BKZW seit Mai 2023 als Beobachtungsobjekt im Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Ihr ideologischer Fokus liege auf der massiven Abwertung von Homosexuellen, die unverhohlen in öffentlich frei zugänglichen Reden gepredigt werde. Zudem stelle sie Entscheidungen demokratisch legitimierter Personen infrage und delegitimiere staatliches Handeln.