Im Tarifstreit mit der City-Bahn Chemnitz ist die Lokführergewerkschaft GDL auch in zweiter Instanz vor Gericht unterlegen. Das Landesarbeitsgericht habe das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 29. Mai in wesentlichen Teilen bestätigt, teilte eine Gerichtssprecherin am Montagabend mit. In dem Rechtsstreit geht es um die Mitwirkung der Gewerkschaft an einem Notdienstplan während der Streiks, um den Schülerverkehr zu sichern.
Das Landesarbeitsgericht habe die Entscheidung der Vorinstanz lediglich mit Blick auf den Personaleinsatz während des Notdienstes und der Ankündigung der Streiks abgeändert, so die Gerichtssprecherin. Die genaue Urteilsbegründung werde in zwei bis drei Wochen vorliegen.
Die GDL hat die City-Bahn jüngst immer wieder mit Streiks überzogen und will so wie bei anderen Eisenbahnunternehmen eine Vereinbarung zur 35-Stunden-Woche erzwingen. Vor diesem Hintergrund hatte sich das kommunale Bahnunternehmen, das mehrere Linien im Raum Chemnitz betreibt, mit einer einstweiligen Verfügung im Mai an das Arbeitsgericht Chemnitz gewandt. Damit wollte es erreichen, dass der Schülerverkehr von weiteren Streiks verschont bleibt. Den Angaben nach nutzen täglich rund 1800 Kinder und Jugendliche die Linien, um zur Schule und von dort wieder nach Hause zu kommen. Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts hatte die Gewerkschaft Berufung eingelegt.