Die rot-grüne Bundesregierung will am Mittwoch die Verlängerung der Mietpreisbremse beschließen. Der Gesetzentwurf von Justizminister Volker Wissing (parteilos), der AFP am Dienstag vorlag, sieht eine Verlängerung bis Ende 2029 vor – das ist ein Jahr länger, als Wissings Vorgänger Marco Buschmann (FDP) vorgeschlagen hatte. Zudem soll der Anwendungsbereich ausgedehnt werden. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte, dass der Entwurf am Mittwoch auf der Kabinettsordnung stehe.
Die Mietpreisbremse schreibt vor, dass in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt bei Neuvergaben von Wohnungen der Preis nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf. Die Regelung würde ohne Verlängerung Ende 2025 auslaufen.
Ein Gebiet, in dem die Mietpreisbremse gilt, wird von der zuständigen Landesregierung bestimmt. Sie gilt bislang nicht für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und auch nicht für Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmals vermietet werden. Diese Regelung wird in dem Entwurf Wissings erweitert: Die Mietpreisbremse soll demnach nicht für Wohnungen gelten, die nach dem 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und vermietet wurden.
Der Deutsche Mieterbund, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Gewerkschaftsbund hatten vor wenigen Tagen gemahnt, die Verlängerung der Mietpreisbremse umzusetzen. Sie sei „das einzige wirksame Instrument zur Begrenzung von Neuvertragsmieten“. Eine Verabschiedung im Bundestag vor der für Februar geplanten Neuwahl ist allerdings sowohl zeitlich als auch wegen der fehlenden Mehrheit der rot-grünen Regierung nach dem Ampel-Aus schwierig.