In Freiheit vor dem Fest: 19 Häftlinge profitieren von Weihnachtsamnestie

Vor dem Weihnachtsfest werden in Sachsen-Anhalt jedes Jahr Strafgefangene vorzeitig entlassen. Wie steht es in diesem Jahr um die Zahlen?

In diesem Jahr haben in Sachsen-Anhalt bislang 19 Gefangene von der sogenannten Weihnachtsamnestie profitiert. Damit seien mit Stichtag 4. Dezember genau 177 Hafttage nicht vollstreckt worden, teilte das Justizministerium in Magdeburg auf Nachfrage mit.

„Dabei handelt es sich um eine vorläufige Angabe, da die Justizvollzugseinrichtungen die endgültige Zahl der vorzeitig aus Anlass des Weihnachtsfestes entlassenen Strafgefangenen bis zum 31. Januar 2025 berichten. Es können gegebenenfalls kurzfristig weitere Personen hinzukommen“, hieß es aus dem Ministerium.

Im Jahr 2022 waren 20 Gefangene vorzeitig entlassen worden, im vergangenen Jahr waren es 23. Sie alle seien wegen verschiedenster Delikte in Haft gewesen, erklärte ein Ministeriumssprecher. Zum 30. November 2024 saßen insgesamt 1.472 Menschen in Sachsen-Anhalts Gefängnissen.

Entlassung ist freiwillig

Profitieren können Gefangene, deren Entlassungstag in den Zeitraum vom 29. November 2024 bis 6. Januar 2025 fällt, hieß es. Zudem müssen sich die Personen seit dem 30. September 2024 ununterbrochen in Haft befinden und selbst mit der Entlassung einverstanden sein. Ihre Unterkunft und ihr Lebensunterhalt muss nach der Entlassung sichergestellt sein.

Nicht in Betracht kommen solche Frauen und Männer, bei denen sich ein weiterer Vollzug anschließen könnte. Auch bestimmte Disziplinarmaßnahmen während der Strafhaft, eine Flucht oder eine schuldhafte verspätete Rückkehr vom Freigang sprechen gegen eine Entlassung. Zuständig für die Entscheidung ist laut Justizministerium die Leitende Oberstaatsanwältin oder der Leitende Oberstaatsanwalt gemäß der Gnadenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Blick in andere Bundesländer 

Die sogenannte Weihnachtsamnestie gibt es in vielen Bundesländern. In Berlin etwa kommen in diesem Jahr fast 100 Häftlinge früher frei, in Nordrhein-Westfalen sind es rund 250, in Mecklenburg-Vorpommern knapp 20, im kleinen Saarland 2. 

2023 durften nach damaligen Zahlen bis Mitte Dezember bundesweit rund 1.000 Straftäter das Gefängnis vorzeitig entlassen. Bayern begnadigt prinzipiell nie zum Jahresende.