Cum-Ex-Geschäfte: Cum-Ex-Aufklärer wegen Wirtschaftsspionage vor Gericht

Der Stuttgarter Anwalt Seith wies anhand von internen Bankdokumenten krumme Anlagegeschäfte mit Milliardenschaden für Staatskassen nach. Die Schweizer Justiz macht ihm trotzdem den Prozess.

Der in Deutschland als Aufklärer der dubiosen Cum-Ex-Geschäfte gefeierte Anwalt Eckart Seith steht in der Schweiz erneut wegen Wirtschaftsspionage vor Gericht. Die Verteidigung forderte am Montag einen Freispruch. Vor dem Obergericht in Zürich demonstrierte unter anderem die frühere Kölner Staatsanwältin Anne Brorhilker dafür, den Anwalt aus Stuttgart freizusprechen. 

Seith hat mit seinen Recherchen krumme Geschäfte mit Milliardenschaden für die öffentliche Hand aufgedeckt. Die Schweizer Staatsanwaltschaft sieht aber eine Straftat darin, dass er sich dafür interne Dokumente einer Schweizer Bank besorgte und der deutschen Justiz vorlegte. Sie wirft ihm Wirtschaftsspionage vor und verlangt eine mehr als dreijährige Haftstrafe.

„Wenn schwere Straftaten stattgefunden haben und ein Dritter davon erfährt und es den Behörden mitteilt, kann das doch nicht verwerflich sein“, sagte Seith der Deutschen Presse-Agentur vor Beginn der Gerichtsverhandlung. 

Kriminelle Cum-Ex-Geschäfte

Brorhilker bezeichnete Seiths Hinweise als entscheidend, um die Cum-Ex-Ermittlungen ins Rollen zu bringen. In Deutschland liefen und laufen zahlreiche Verfahren gegen Akteure, die Anlegern mit Cum-Ex-Anlagen Traumrenditen versprachen. Grundlage war durch dubiose Aktienverschiebungen die mehrfache Auszahlung einer nur einmal gezahlten Kapitalsteuer. 

Brorhilker war Cum-Ex-Chefermittlerin bei der Staatsanwaltschaft Köln. Sie verließ den Staatsdienst mit scharfer Kritik an der aus ihrer Sicht unzureichenden Aufarbeitung des Steuerskandals. Sie ist heute Co-Geschäftsführerin des Vereins Finanzwende, die sich als für faire, stabile und nachhaltige Finanzmärkte einsetzt.

Die Schweiz und Finanzmarktkriminalität

Seith wurde im ersten Prozess in Zürich 2019 weitgehend freigesprochen, doch ging der Fall durch weitere Instanzen. Er ist nun wieder beim Obergericht gelandet. Seith rechnet mit einem Freispruch. „Die Schweiz würde sich ja sonst als Rückzugsort der internationalen Finanzmarktkriminalität präsentieren“, sagte er der dpa. 

Die Vorfälle beziehen sich auf das Jahr 2013. Seith erstritt in Deutschland für einen Mandanten Schadenersatz, der durch die von der Schweizer Bank J. Safra Sarasin vermittelten Cum-Ex-Anlagen 50 Millionen Euro verloren hatte.