Hamburg: Wirtschaftsprüfer onanierte im Glasbüro – vor den Augen der Praktikantin

In Hamburg läuft eine Gerichtsverhandlung gegen einen 36-Jährigen. Er soll in einem Büro mit Glaswänden masturbiert haben – stundenlang. Es war nicht das erste Mal.

Was die Kollegen im Büro machen, will man manchmal lieber nicht so genau wissen. Eine Praktikantin eines Hamburger Wirtschaftsprüfers musste nun deutlich mehr sehen, als sie wollte: Ein Mitarbeiter masturbierte in seinem Büro – das für jeden einsehbar war. Nun stand er deswegen vor Gericht. 

Das berichten mehrere Zeitungen. Zu dem Vorfall soll es laut den Gerichtsunterlagen im März 2023 gekommen sein. Die heute 25-jährige Frau machte damals ein Praktikum in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im schicken Stadtteil Rotherbaum. Zuerst habe sie gedacht, sie habe sich verguckt, berichtete die Frau gestern vor Gericht. Dann sei sie sicher gewesen: Der angeklagte Chris W. habe mit heruntergelassener Hose am Schreibtisch gesessen. Und sich sichtbar selbst befriedigt.

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Masturbierend im Glasbüro

„Mein Puls ging hoch, ich saß da wie festgefroren. Es war schockierend. Widerlich“, berichtete das Opfer nach Angaben der „Bild“ über den Anblick, den sie in W.s komplett verglastem Büro ertragen musste. „Ich habe versucht, mir nichts anmerken zu lassen und übers Handy Rat bei Freunden zu bekommen.“ 

W. ließ sich offenbar Zeit: Eine gute Stunde soll er zugange gewesen sein, sich zwischendurch sogar einen Kaffee geholt haben. Nur, um dann weiterzumachen, so die Aussage der Zeugin.

Plötzlich wurde sie auch selbst hineingezogen. „Dann hat er gefragt, ob ich mit meiner Arbeit zurechtkomme“, berichtet sie. Er sei zu ihr an den Schreibtisch gekommen. „Ich habe auf seine Hände gestarrt, als er meine Maus und meine Tastatur angefasst hat, weil ich genau wusste, wo die vorher waren.“ Danach habe sie sich entschieden, sich an den Chef zu wenden. Die Folge kam prompt: W. verlor seinen Job, auch seine Freundin hat ihn nach Angaben der „Bild“ verlassen. 

Wiederholungstäter

Dass sich ein Gericht mit einem öffentlichen Ausfall W.s beschäftigen muss, ist allerdings nicht das erste Mal. 2019 war er von einem Gericht zur Zahlung von 1800 Euro verurteilt worden: Er war viermal beim Onanieren in Zügen erwischt worden. Damit konfrontiert, erklärte er dem Richter, dass er schlicht mit niemandem darüber habe reden können. „Ich habe gedacht, das mache ich mit mir selbst aus, so bin ich groß geworden.“ Mittlerweile sei er aber in einer Therapie. Auf Anraten seines Anwalts.

Sollte er nochmal öffentlich onanieren, dürften die Folgen aber schwerer ausfallen. Das Gericht verurteile W. zu 4800 Euro Geldstrafe auf Bewährung, 2000 Euro Bußgeld und eine Auflage zur Fortsetzung der Therapie gibt es jetzt schon. 

Bei der Praktikantin versuchte er sich auf eigenwillige Weise zu entschuldigen: Er bat sie im Gerichtssaal um Verzeihung – und legte ihr 500 Euro bar auf den Tisch.

Quellen:Hamburger Morgenpost, Bild