Klagen: Gericht: Verfahren bei Profisport-Coronahilfen rechtswidrig

Die „Coronahilfen Profisport“ sollten Profivereinen helfen, ihre Verluste durch fehlende Ticketverkäufe abzufedern. Um die Abrechnung gab es aber Streit. Und nun ein Urteil.

Das Verfahren des Bundes zur Abrechnung seines Förderprogramms „Coronahilfen Profisport“ ist nach Einschätzung eines Gerichts rechtswidrig. Das teilte das Verwaltungsgericht in Köln mit, das sich mich den Zahlungen befasst hatte. Zwei Profivereine hatten geklagt – und bekamen Recht.

Der Bund hatte das Förderprogramm „Coronahilfen Profisport“ im Zuge der Corona-Krise aufgesetzt. Vereinen, Verbänden und Unternehmen, deren Mannschaften professionell oder semiprofessionell spielen, sollten damit Verluste aus fehlenden Ticketverkäufen abgemildert werden. Zu den Fördervoraussetzungen gehörte es, dass der geförderte Verein im Wirtschaftsjahr keinen Gewinn erzielen durfte.

Die Vereine klagten

Strittig war nun, was zur Ermittlung eines möglichen Gewinns berücksichtigt werden durfte. Das Bundesverwaltungsgericht wertete nach Angaben des Gerichts bei einer nachträglichen Überprüfung auch sämtliche Coronahilfen aus anderen Quellen pauschal als Einnahmen. Für die klagenden Profivereine wurde auf diese Weise ein Gewinn ermittelt – mit der Folge, dass bewilligte Hilfen vollständig oder teilweise zurückgezahlt werden sollten. Dagegen klagten die Vereine.

Das Verwaltungsgericht gab diesen Klagen statt. Es erklärte, eine pauschale Berücksichtigung von Corona-Beihilfen als Einnahmen im Rahmen einer Gewinnermittlung sei rechtswidrig. Die Förderrichtlinien sähen eine spezielle Regelung für die Anrechnung anderer Corona-Beihilfen vor, die voraussetze, dass die jeweiligen Fördergegenstände übereinstimmten. Das habe das Bundesverwaltungsamt aber nicht geprüft.

Gegen die Urteile ist Berufung möglich. Darüber müsste dann das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.