In Österreich bekommen Verbraucher bestimmte Zuschüsse nur, wenn sie einheimische Handwerker beauftragen – die Handwerkskammer München und Oberbayern sieht darin einen Verstoß gegen EU-Recht.
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern hat bei der EU-Kommission Beschwerde gegen den österreichischen Handwerkerbonus eingelegt. Der im Nachbarland gewährte Zuschuss für Privatpersonen, die rund um ihren Privathaushalt Handwerker beauftragen, sei ein Verstoß gegen das Beihilfeverbot, argumentierte Hauptgeschäftsführer Frank Hüpers. Knackpunkt dabei ist, dass das Geld nur ausgezahlt wird, wenn der beauftragte Betrieb einen Sitz oder eine Niederlassung in Österreich hat.
„Wir sehen darin eine verdeckte Benachteiligung unserer Mitglieder und eine Bevorzugung österreichischer Betriebe, da die Kunden mit diesem Wissen eher einen Handwerker aus Österreich beauftragen werden“, sagte Hüpers. „Deshalb haben wir eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Kommission wegen Verstoßes gegen das europäische Beihilfeverbot eingelegt.“
Konkret geht es beim seit Mitte des Jahres geltenden österreichischen Handwerkerbonus um eine staatliche Förderung von 20 Prozent der Arbeitskosten bei Arbeiten an privat genutztem Wohnraum. Aktuell ist der Betrag auf maximal 2.000 Euro pro Jahr gedeckelt, ab 2025 auf 1.500 Euro. Hier gibt es große Ähnlichkeiten zur bereits länger existierenden Förderung haushaltsnaher Handwerkerleistungen in Deutschland mit bis zu 1200 Euro pro Jahr. Diese ist aber nicht auf deutsche Betriebe beschränkt.