Olaf Scholz gerät unter Druck wegen bislang unbekannter Cum-Cum-Geschäfte

Der Schaden beträgt bis zu 275 Millionen Euro. Bisher unbekannte Cum-Cum-Deals bringen Kanzler Olaf Scholz und Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher in Erklärungsnot. 

Cum-Cum-Geschäfte der ehemaligen HSH Nordbank bringen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) in Erklärungsnot. Das berichtet der stern unter Berufung auf Ermittlungsakten und interne Dokumente

Durch Cum-Cum-Geschäfte der früheren Landesbank von Hamburg und Schleswig-Holstein zwischen 2003 und 2012 entgingen dem Fiskus laut den Recherchen 275 Millionen Euro. Solche Deals waren lange Zeit rechtlich umstritten, inzwischen gelten sie grundsätzlich als illegal. Der Hamburger Finanzverwaltung wurden – nach Recherchen des Magazins – die Cum-Cum-Geschäfte der Bank spätestens im Jahr 2017 offengelegt. Trotzdem forderte sie das Geld bis heute laut den Akten nicht zurück. Beides – die Geschäfte sowie der Verzicht Hamburgs auf eine Rückforderung – waren bisher nicht öffentlich bekannt. 

Aufarbeitung von Cum-Cum fiel in Amtszeit von Scholz und Tschentscher

Die Geschäfte und ihre Aufarbeitung fallen zum Teil in die Amtszeit von Olaf Scholz als Hamburger Bürgermeister. Sein Nachfolger Tschentscher war damals Scholz‘ Finanzsenator.  

Das Bundeskanzleramt antworte auf Anfrage des stern, dass man sich grundsätzlich nicht zu Vorgängen außerhalb des Bundeskanzleramts äußere. Peter Tschentscher und die Hamburger Finanzbehörde verwiesen bezüglich des Falls auf das Steuergeheimnis. Die Nachfolgebank der HSH Nordbank, HCOB, teilte mit, dass eine Betriebsprüfung zu dem Ergebnis führte, „dass die damaligen Steueranrechnungen nicht zu beanstanden sind. Es gab und gibt keinen Berichtigungsbedarf.“

STERN PAID 50_24 Scholz CumEx

Scholz und Tschentscher stehen wegen des Cum-Ex-Skandals bei der HSH Nordbank und der Warburg Bank seit geraumer politisch Zeit unter Druck. An diesem Freitag sollen sie dazu erneut im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss aussagen. 

Der Steuerschaden durch Cum-Cum-Geschäfte beträgt nach Expertenberechnungen insgesamt rund 28 Milliarden Euro.