Der Beginn des hessischen Untersuchungsausschusses zur Corona-Politik bleibt holprig. Nun klagt die AfD auch noch beim höchsten Gericht des Landes. Worum geht es dabei?
Die hessische AfD-Fraktion hat beim Staatsgerichtshof eine Verfassungsklage eingereicht, um ihre ursprünglichen 43 Fragen im Corona-Untersuchungsausschuss durchzusetzen. Auch bei der Zusammensetzung des Gremiums strebt die Oppositionsfraktion Änderungen an. Hessens höchstes Gericht in Wiesbaden bestätigte den Eingang der „Verfassungsstreitigkeit“. Zur Verfahrensdauer machte es vorerst keine Angaben. Die AfD hatte sich mit ihrer Klage mehrere Monate Zeit gelassen.
Der Landtag hatte im Juni den Untersuchungsausschuss zur früheren Corona-Politik auf Betreiben der AfD eingesetzt. Zu ihrem Antrag mit 43 Fragen hatte das Parlament zuvor auf Betreiben der übrigen Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP wegen verfassungsrechtlicher Bedenken mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Nach deren Lektüre kürzten diese vier Fraktionen den Untersuchungsauftrag auf nur noch sieben Punkte, die nach ihrer Ansicht alleine mit der Verfassung vereinbar sind.
Recht auf Aufklärung?
Die AfD-Fraktion erklärte nun: „Die hessischen Bürger haben ein Recht darauf, dass die Corona-Maßnamenpolitik umfassend aufgeklärt wird, und das wird in der derzeitigen Version des Untersuchungsausschusses nicht erreicht.“ Zudem liege noch kein Beweisantrag einer anderen Fraktion vor.
Zuerst hatte die AfD auch etwa Lockdowns, Impfungen und Maskenpflichten zum Thema machen wollen. Die übrigen Fraktionen kritisierten jedoch, der ursprüngliche AfD-Antrag fasse die Untersuchungsthemen zu weit und beziehe auch Bundesbehörden ein, für die der hessische Landtag nicht zuständig sei.
Klage ohne aufschiebende Wirkung
Die inhaltliche Arbeit des Ausschusses mit der Befragung von Zeuginnen und Zeugen soll erst 2025 starten. Bisher hat es erst zwei Sitzungen gegeben. Die dritte Sitzung ist laut dem Ausschussvorsitzenden Yanki Pürsün (FDP) in der zweiten Januarhälfte vorgesehen. Dabei gehe es um den Ablauf und um Beweisanträge.
Die neue Verfassungsklage habe dabei keine aufschiebende Wirkung, erläuterte Pürsün. Die SPD-Fraktion vermutete dennoch, im Ergebnis werde die Arbeit des Untersuchungsausschusses bis zu einer Gerichtsentscheidung ruhen: „Denn es hat keinen Sinn, Zeit und Energie in die Ausschussarbeit zu investieren, solange das von der AfD angestrengte Verfahren anhängig ist.“ Die Grünen-Fraktion äußerte sich ähnlich.