Preiserhöhung: Bewohner müssen in Tübingen fürs Parken mehr zahlen

Damit das Deutschlandticket weiter von der Stadt bezuschusst werden kann, kosten die Bewohnerparkplätze in Tübingen künftig doppelt so viel.

Wer in Tübingen einen Bewohnerparkausweis will, muss von nächster Woche an viel mehr zahlen: Ab dem 1. Dezember kostet das Parken für Anwohner 240 Euro im Jahr – und damit doppelt so viel wie bisher. Die Universitätsstadt will damit ein vergünstigtes Deutschlandticket finanzieren. Während das Ticket ab Januar bundesweit 58 Euro im Monat kostet, sind es für Personen mit Wohnsitz in Tübingen dann 45 Euro. 

Tiefer Griff in die Tasche für Anwohnerparken 

„Trotz der angespannten Haushaltslage ist uns jedes Deutschlandticket einen städtischen Zuschuss in Höhe von 13 Euro wert. Das finanzieren wir durch die Erhöhung der Gebühren für Bewohnerparkausweise von derzeit 10 auf 20 Euro pro Monat“, argumentiert Oberbürgermeister Boris Palmer. „Damit können wir unseren Tübinger Erfolgsweg im Nahverkehr fortsetzen. Wir haben nämlich die mit Abstand größten Zuwächse an Ticketverkäufen in ganz Deutschland“, schreibt Palmer auf seiner Facebook-Seite. Auch zum neuen Preis sei das Deutschlandticket Tübingen weiterhin günstiger als eine Monatskarte im Stadttarif Tübingen.

Beim Anwohnerparken gilt nun: Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und mit einem Leergewicht von über 1.800 Kilogramm oder für Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb und einem Leergewicht von über 2.000 Kilogramm beträgt die jährliche Gebühr künftig sogar 300 Euro. Für Personen, die Anspruch auf eine Kreisbonuscard haben, ermäßigen sich diese Gebühren um jeweils 50 Prozent für die Dauer der Gültigkeit der Bonuscard.

Miese Finanzlage in Tübingen 

Wie viele andere Kommunen in Deutschland kämpft auch Tübingen mit stagnierenden Einnahmen und stark steigenden Ausgaben. Das Regierungspräsidium hatte die Stadt dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes zu ergreifen. Es geht um Einsparungen in Höhe von rund 25 Millionen Euro. „Angesichts des großen Haushaltsdefizits bleibt uns nichts anderes übrig, als die Qualität vieler städtischer Leistungen zu verringern oder Angebote im Einzelfall auch ganz einzustellen“, sagte Palmer nach der Klausurtagung des Gemeinderats zur Haushaltskonsolidierung. 

Neben Sachausgaben in allen Bereichen stehe auch die Stellenausstattung der Stadtverwaltung auf dem Prüfstand: „Wir werden nicht umhinkommen, Aufgaben und Stellen zu streichen, die wir uns in der aktuellen Haushaltslage nicht mehr leisten können.“ Betriebsbedingte Kündigungen soll es nicht geben. „Niemand muss um seinen Arbeitsplatz fürchten. Aber es wird Fälle geben, in denen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter künftig andere Aufgaben übernehmen als bisher“, sagte Palmer. 

Freiburg fiel mit hohen Gebühren auf die Nase

Für das Anwohnerparken in Freiburg gilt für neue Ausweise eine erhöhte Gebühr von 200 Euro. Gut fünf Monate nach dem Urteil zum Anwohnerparken erstattete die Stadt Freiburg zusammen rund eine Million Euro zu viel gezahlter Gebühren an Bürgerinnen und Bürger. Die Leipziger Bundesverwaltungsrichter hatten im Juni die damalige Gebührensatzung der Schwarzwaldmetropole mit vergleichsweise teuren Tarifen gekippt. 

Verlangt wurden im Schnitt 360 Euro pro Auto. Das Urteil löste dann starke Schwankungen der Preise aus: Die Breisgau-Kommune verbilligte neue Parkausweise zunächst drastisch und führte eine Gebühr von 30 Euro pro Jahr ein. Vom 1. Dezember an ist nun eine einheitliche Jahresgebühr von 200 Euro fällig.  Rund 6.000 Anträge gingen ein, in denen Gebühren zurückgefordert wurden. Drei Viertel davon – also rund 4.500 – seien inzwischen bearbeitet, teilte eine Stadtsprecherin.

Das Urteil aus Leipzig war auch ein Signal für andere Kommunen. So passte die Stadt Konstanz ihre Regelungen an. Die Stadt kündigte an, Parkgebühren in Höhe von 170.000 Euro an Bürger zurückzuzahlen. Konstanz hatte die Gebühren mit einer Satzung im Januar von 30 Euro auf 150 Euro für einen Jahresausweis angehoben. Die Leipziger Richter entschieden jedoch im Freiburger Fall, dass eine Anhebung per Satzung nicht rechtens ist. Stattdessen sei eine Rechtsverordnung nötig. In Konstanz trat so eine Verordnung am 1. Oktober in Kraft.