Weil ein Mann Mitte 20 eine Frau über Monate im Netz sexuell belästigte, verurteilte ihn ein Gericht nun zu einer hohen Geldstrafe.
Das Landgericht Stralsund hat einen jungen Mann zu einer hohen Geldstrafe verdonnert. Die explizite Pressemitteilung darf als Warnung verstanden werden. Weil ein zur Tatzeit 23-Jähriger einer Frau, die nach Angaben des Gerichts „durch Auftritte in einer Fernsehserie sowie mehreren Social Media-Auftritten seit längerem einem breiten Publikum bekannt“ ist, über einen längeren Zeitraum sexuelle Bilder und Nachrichten schickte, muss er nun sein Sparschwein entblößen.
Gesamtstrafe bei über 12.500 Euro
Der Klägerin sprach das Gericht am 6. Juni 2024 eine Geldentschädigung in Höhe von 4000 Euro zu. Durch eine weitere Geldstrafe sowie Anwalts- und Verfahrenskosten liegen die Kosten für den Beklagten bei „mehr als 12.500 Euro“, wie das Gericht mitteilte.
Instagram blendet Dickpics aus 0850
Den Angaben zufolge verschickte der Mann im Frühling vergangenen Jahres mehrerer Antworten auf Instagram-Beiträge der Geschädigten. Diese waren zunehmend explizit und voller sexueller Fantasien des Mannes. Auch wenn seine Antworten offenbar ohne Reaktion der Gegenseite blieben, ließ er nicht locker.
„Zwei Monate später übersandte der Beklagte der Klägerin fünf Fotos mit Bildern von einem entblößten Penis in verschiedenen Erektionsstadien“, schreibt das Gericht. Nochmal acht Wochen später folgte dann ein etwa einminütiges Video mit pornografischem Inhalt.
Ursprünglich klagte die Frau auf 10.000 Euro. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Welche „bekannte“ Person sich hinter der Klage verbirgt, ist nicht bekannt.
Dickpics sind kein „Kavaliersdelikt“
Im Februar kündigte die EU an, Frauen künftig mit einer neuen Richtlinie besser schützen zu wollen. Dabei werden EU-Länder verpflichtet, die ungefragte Zusendung von intimen Aufnahmen unter Strafe zu stellen. Die Beratungsstelle „HateAid“ verweist in einem Ratgeber für Betroffene auf das Portal „Dickstinction“, welches Betroffenen bei der Erstellung von Straftanzeigen hilft.
nacktfotos dickpics urteil schweiz 18.08
„HateAid“ schreibt: „Anderen Menschen ungefragt Penisfotos zu schicken, fällt unter den Tatbestand des Paragraphen 184 im Strafgesetzbuch, der die Verbreitung pornografischer Schriften umfasst. Demnach sind solche Aufnahmen keinesfalls ein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.“