Gefahr durch Feuerwerk: An Silvester ohne Verletzungen böllern – mit diesen Expertentipps klappt’s

Es kracht, es knallt, es leuchtet – Silvester ist Primetime für Feuerwerksliebhaber. Ungefährlich sind Raketen und Böller aber nicht. Mit diesen Tipps beugen Sie Verletzungen vor.

Verletzt, verbrannt, vergiftet – für Tausende endet die Silvesternacht jährlich in der Notaufnahme, weil sie Raketen aus der Hand gezündet haben, Blindgänger zweitverwerten wollten oder illegale Feuerwerkskörper abgebrannt haben. Wie gefährlich Böller sein können, unterschätzen viele. In der Silvesternacht sind die Krankenhäuser deshalb besonders belastet. 

Die typischen Silvester-Verletzungen reichen von Knochenbrüchen und Splittern im Auge bis hin zu amputierten Gliedmaßen und posttraumatischen Belastungsstörungen. Das geht auch anders. Mit diesen Tipps der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung und der Polizei kommen sie sicher und unbeschadet ins neue Jahr, ohne auf das Feuerwerk verzichten zu müssen. STERN Ökobilanz Hast du ’nen Knall? 13.30

Feuerwerk: Tipps für sicheres Böllern an Silvester

Böller nur in regulären Geschäften kaufen

Silvesterfeuerwerk darf nur an den letzten drei Tagen des Jahres gekauft werden. Eingekauft werden sollten Feuerwerkskörper nur in regulären Geschäften wie Supermärkten, keinesfalls sollten sie von „fliegenden“ Händlern oder im Ausland erstanden werden. Wer im Internet bestellt, sollte darauf achten, dass die Onlineshops seriös und geprüft sind. Verkauft wird nur an Erwachsene.

Auf Prüfnummern achten

Abgebrannt werden dürfen in Deutschland nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper. Diese erkennt man an dem CE-Zeichen und der Prüfnummer. Böller, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüft wurden, tragen die Kennnummer 0589 in Verbindung mit der Registriernummer. Neben der BAM gibt es elf weitere in der EU anerkannte Prüfstellen für Pyrotechnik. Es ist weder erlaubt, illegale Feuerwerkskörper zu besitzen, noch sie weiterzugeben oder abzubrennen. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit Freiheitsstrafen oder Geldstrafen bis 50.000 Euro rechnen. „Illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen zur Folge haben, z.B. Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden“, informiert die Polizei. Auch sogenannte Polen-Böller zählen demnach zu den illegalen Feuerwerkskörpern. Diese sähen häufig wie legal erhältliche Feuerwerkskörper aus, es fehlten allerdings CE-Zeichen und Prüfnummer.

Keine selbst gebastelten oder manipulierten Böller verwenden

Von Feuerwerkskörpern der Marke Eigenbau sollten die Finger gelassen werden, ebenso von Böllern, die „nachgebessert“ wurden. Solche Feuerwerkskörper gelten als besonders gefährlich und sind verboten. Jedes Jahr sterben Menschen bei der DIY-Herstellung von Silvesterfeuerwerk. Ein Problem: Die Explosionszeit ist schwer zu kalkulieren. Die Böller können früher, aber auch viel später als erwartet explodieren. Zudem ist die Herstellung illegaler Sprengstoffe verboten. Wer es dennoch tut, macht sich strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Sicher transportieren

Böller sind aufgrund ihres explosiven Charakters als Gefahrgut klassifiziert. Das heißt, dass bei ihrem Transport besondere Vorsicht geboten ist. Empfohlen wird, Feuerwerkskörper in der Originalverpackung und im Kofferraum zu transportieren. Erlaubt sind maximal drei Kilogramm Nettoexplosivmasse (NEM) pro Fahrzeug. Böller sollten nicht am eigenen Körper transportiert werden.

Sachgemäße Lagerung

Feuerwerkskörper sollten verpackt, kühl, trocken und außerhalb der Reichweite von Kindern gelagert werden. In Wohnräumen darf maximal ein Kilogramm Nettoexplosivmasse gelagert werden, in nicht bewohnten Räumen dürfen es bis zu zehn Kilogramm sein.

Abbrennzeiten beachten

Raketen, Batterien und Co dürfen nicht nach Belieben abgefeuert werden. Offiziell dürfen Feuerwerke nur am 31. Dezember und am 1. Januar gezündet werden, außerhalb dieser Zeit müssen Sondergenehmigungen eingeholt werden. Abgesehen von dieser Regelung gibt es aber mitunter weitere Beschränkungen. So ist mancherorts das Abbrennen an Silvester nur zwischen 18 Uhr und 6 Uhr morgens erlaubt. Informieren Sie sich vorab über die gültigen Regelungen.

Verbotszonen beachten

An einigen Orten ist das Abfeuern gänzlich untersagt, beispielsweise wegen erhöhter Brandgefahr. Generell verboten ist das Zünden von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Kirchen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie in Bereichen mit großen Menschenmengen.

Gebrauchsweisung lesen

Wer Verletzungen vorbeugen möchte, sollte die Gebrauchsanweisungen sorgfältig lesen, bevor die Lunten an den Feuerwerkskörpern angezündet werden.

Altersvorgaben beachten

Die BAM-Experten sagen klar: „Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände.“ Bei Kauf und Verwendung von Feuerwerkskörpern gilt es daher, auf das Mindestalter zu achten. Silvesterfeuerwerk darf nur von Erwachsenen ab 18 Jahren gezündet werden. Der Gebrauch von Kleinstfeuerwerken wie Wunderkerzen und Tischfeuerwerk ist schon ab 12 Jahren erlaubt.

Sicheres Anzünden

Böller in der Hand anzünden und werfen? Bitte nicht! Die BAM-Experten empfehlen, Knallkörper auf den Boden zu legen und einzeln anzuzünden. Raketen sollten keinesfalls direkt aus der Hand abgefeuert werden, stattdessen sollten stabile Abschussvorrichtungen – etwa  eine schwere Flasche oder eine Getränkekiste – genutzt werden. Das Abbrennen von Feuerwerk in Innenräumen ist streng verboten.

Vorsicht vor Blindgängern

Verwendet werden sollte nur Feuerwerk, das unbeschadet ist und optisch keine Mängel aufweist. Blindgänger und fehlgezündete Feuerwerkskörper dürfen keinesfalls ein weiteres Mal angezündet werden. Ist eine Lunte bereits teilweise abgebrannt, kann das zu einer unerwartet schnellen Explosion führen. Stattdessen mindestens 15 Minuten warten und das Feuerwerk dann ordnungsgemäß entsorgen. Tipp: Bevor Knaller, Raketen und Co. im Hausmüll landen, in einen mit Wasser gefüllten Eimer legen, um jedes Brandrisiko zu vermeiden.

Sicherheitsabstand einhalten

Wer Feuerwerkskörper der Kategorie F2 – dazu gehören Feuerwerksbatterien und Raketen – abfeuern möchte, sollte einen Mindestabstand von acht Metern einhalten. Beim Abfeuern sollte auch auf Hindernisse wie Bäume, Balkone, Autos und Menschen geachtet werden. Das gilt insbesondere auch für gewinkelte Batterien

Alkohol und Drogen

Silvesterfeuerwerk sollte bestenfalls nüchtern und nicht berauscht von Alkohol oder anderen Drogen gezündet werden.

Quellen: BMI, BAM, DGH, Infoblatt Polizei