Fünf Menschen starben durch die Attacke auf dem Magdeburger Weihnachtmarkt, bis zu 235 wurden verletzt. Die Justiz in Sachsen-Anhalt bleibt zuständig.
Das Verfahren zur Aufarbeitung der Todesfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt wird vorerst weiter in Sachsen-Anhalt geführt. Der Generalbundesanwalt habe die Übernahme des Verfahrens abgelehnt, sagte Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) im Ältestenrat des Landtags in Magdeburg. Das habe Sachsen-Anhalts Generalstaatsanwältin Heike Geyer dem Justizministerium mitgeteilt. Geyer habe angekündigt, dass die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg das Verfahren übernimmt, so Weidinger.
Der Täter Taleb A. war mit einem Auto am Freitagabend über den Weihnachtsmarkt gerast und hatte fünf Menschen getötet und nach aktuellen Zahlen bis zu 235 verletzt. Er sitzt in Untersuchungshaft. Ihm werden fünffacher Mord, mehrfacher versuchter Mord und mehrfache gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Generalbundesanwalt ist zuständig für Verfahren im Bereich des Staatsschutzes, also der politisch motivierten Kriminalität.