Bildung: Bildungsangebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche

Auch in Erstaufnahmeeinrichtungen können Flüchtlingskinder lernen. Eine Schulpflicht gibt es aber erst später.

Hunderte begleitete und unbegleitete, aus ihrer Heimat geflüchtete Kinder und Jugendliche leben in hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen. Von Anfang an soll es für sie schulähnliche Angebote oder eine zeitweise Betreuung geben, wie aus einer Kleinen Anfrage der Grünen an Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) hervorgeht. 

Allerdings: „In der Erstaufnahme des Landes Hessen besteht grundsätzlich keine Schulpflicht. Diese entsteht erst mit der Zuweisung in die Kommunen.“ Alle seitens des Landes in Erstaufnahmeeinrichtungen angebotenen schulischen Angebote seien freiwillige Leistungen und freiwillige Angebote.

Anfang September hielten sich dem Ministerium zufolge mehr als 1.200 Minderjährige in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung auf. Dort gebe es für Kinder im Alter zwischen sechs und 16 Jahren eben diese schulähnlichen Angebote. Für Kenntnisse der deutschen Sprache würden dort Deutsch, Mathematik sowie ein Förderunterricht angeboten. 

Zudem sei jede Einrichtung dazu angehalten, für Kinder zwischen drei und sechs Jahren die ganze Woche eine mehrstündige Betreuung anzubieten. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen habe von 2015 bis 6. September dieses Jahres 95 Tage betragen.