Drogeriemarktkette: dm druckt nicht mehr „umweltneutral handeln“ auf Produkte

Seit mehr als zwei Jahren streitet die Deutsche Umwelthilfe mit der Drogeriemarktkette über grüne Werbeslogans. Auch vor Gericht landete das Thema schon. Nun gibt es eine Vereinbarung.

Die Drogeriemarktkette dm bewirbt Produkte nicht mehr mit dem Slogan „umweltneutral handeln“. Der Karlsruher Konzern habe die Kennzeichnung auch im Hinblick auf neue rechtliche Anforderungen zu „ökobilanziert – renaturiert“ geändert, teilte die für das Produktmanagement zuständige Geschäftsführerin Kerstin Erbe mit. Erste Produkte aus der Serie „Pro Climate“ mit diesem Hinweis seien seit August im Handel. 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sprach in einer Mitteilung von einer Unterlassungserklärung. Erbe betonte, die Änderung sei unabhängig davon erfolgt. „Bereits produzierte Ware mit der Kennzeichnung „umweltneutral handeln“ wird jedoch wie im Vergleich mit der DUH vereinbart abverkauft.“

DUH moniert Infos über Umweltauswirkungen 

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch forderte dm unter anderem dazu auf, Produkte so wenig umweltbelastend wie möglich zu gestalten und über die tatsächlichen Umweltauswirkungen zu informieren. „Die wenigen Erläuterungen, die das Unternehmen auf der Rückseite der Produkte gibt, sind dazu völlig unzureichend“, teilte er mit. „Hier wird der Eindruck erweckt, die Produkte seien umfassend umweltneutral.“ 

Werbung mit dem Slogan „umweltneutral handeln“ sei irreführend, sagte Resch. „Wir freuen uns, dass wir den mehr als zwei Jahre dauernden Rechtsstreit mit einem Stopp der Verbrauchertäuschung nun erfolgreich abgeschlossen haben.“

Erbe erklärte, dm wolle Kundinnen und Kunden den ökologischen Mehrwert der „Pro Climate“-Produkte glaubwürdig und transparent vermitteln, „denn wir sind nach wie vor vom wissenschaftlich fundierten Ansatz, der hinter diesen aktuell 153 ökobilanzierten und renaturierten Produkten steht, überzeugt“. Um dies zu vermitteln, bedarf es aus ihrer Sicht einer Kennzeichnung. „Mit „ökobilanziert – renaturiert“ können wir diesen Mehrwert nachvollziehbar vermitteln.“ 

Urteil akzeptiert

Der Streit über grüne Werbeslogans hat auch schon das Landgericht Karlsruhe beschäftigt. Dieses entschied Ende Juli 2023 auf eine Klage der DUH hin, dass dm Eigenmarken nicht mehr mit den Begriffen „klimaneutral“ und „umweltneutral“ bewerben darf (Az. 13 O 46/22 KfH). Die Drogeriemarktkette hatte Berufung in beiden Fällen eingelegt, nun aber in Gänze zurückgezogen.