Landgericht: Nach Messerangriff in Bahn: Angeklagter schuldunfähig

Ein 21-Jähriger hört in der Bahn Musik und schaut auf sein Handy, als er plötzlich mit einem Messer angegriffen wird. Er überlebt schwer verletzt. Für den Angeklagten gibt es einen Freispruch.

Das Landgericht in Saarbrücken hat einen 32-Jährigen freigesprochen, der einen Fahrgast (21) in einer Regionalbahn durch Messerstiche in den Hals lebensgefährlich verletzt haben soll. Er sei schuldunfähig, begründete das Gericht seine Entscheidung. Zugleich ordnete es seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Gegensatz zum Staatsanwalt sah die Kammer keinen versuchten Mord, sondern nur versuchten Totschlag. Der Verteidiger hatte ebenfalls Maßregelvollzug beantragt. Er war der Ansicht, dass sein Mandant nicht in der Lage gewesen sei, heimtückisch zu handeln. Zudem plädierte er auf gefährliche Körperverletzung, weil es sich um einen unvollendeten Versuch gehandelt und der Mann von einer weiteren Tatbegehung abgesehen habe.

Stimmen gehört

Nach Einschätzung einer Psychiaterin war die Attacke überwiegend auf eine psychiatrische Störung zurückzuführen. Der Türke hatte nach früheren Aussagen Stimmen gehört und sich verfolgt gefühlt. Aktuell erhalte er in der Forensik bereits Medikamente gegen Schizophrenie.

Der Täter soll am 11. Juni kurz vor dem Hauptbahnhof Saarbrücken völlig unvermittelt auf den ihm unbekannten Fahrgast eingestochen haben. Dieser hatte mit Kopfhörern Musik gehört und auf sein Handy geschaut. Der Mann überlebte schwer verletzt, war sieben Wochen arbeitsunfähig und litt unter Schlafstörungen. Noch heute erinnert eine auffällige Narbe an die Attacke. Zum Prozessauftakt hatte sich der Angeklagte bei ihm entschuldigt. 

„Ich bin an dem Tag explodiert“

In seinem letzten Wort sagte der 32-Jährige, dass ihm „furchtbar leid“ tue, was er getan habe. „Ich bin an dem Tag explodiert“, begründete er. Er habe darunter gelitten, dass er keine Arbeitserlaubnis und Krankenversicherung hatte und Angst vor einer Abschiebung gehabt habe. „Ich bereue es sehr, was ich getan habe, aber das Leben hat mich dazu gezwungen“, bilanzierte er.

Nach Ansicht der Richter habe sich der Angeklagte zum Zeitpunkt des Angriffs in einem „akuten Wahnzustand“ befunden. Die Tat zeige, dass es sich um eine Dauerstörung handle und er für die Allgemeinheit gefährlich sei. In einer solchen Phase könne „potenziell jeder, dem er begegnet, zu einem Opfer werden“. Wie lange die Unterbringung erforderlich sei, werde man sehen.