Die Mietpreisbremse soll in mehr Städten und Kommunen als bisher gelten. Das hat die Landesregierung entschieden. Wie lange die Regelung gelten wird, ist noch unklar.
Die Mietpreisbremse in Niedersachsen können künftig mehr Kommunen nutzen als bisher. Die Landesregierung hat die Zahl der Städte und Gemeinden mit einem sogenannten angespannten Wohnungsmarkt von 18 auf 57 angehoben, wie die Staatskanzlei mitteilte. Das Kabinett habe zwei entsprechende Verordnungen beschlossen.
Gutachten hätten den 39 neuen Kommunen einen angespannten Wohnungsmarkt bescheinigt. Das bedeutet, dass dort die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Neu hinzugekommen sind etwa die Städte Stade und Uelzen, die Gemeinde Lilienthal und die Samtgemeinde Tostedt. Alle größeren Städte sowie etwa auch die Inseln zählten bereits zu der Liste.
In den betroffenen Städten und Gemeinden darf unter anderem die Miete bei Wiedervermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete in bestehenden Mietverhältnissen zudem um höchstens 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Die Regelungen gelten auf Grundlage eines Bundesgesetzes bis mindestens Ende 2025, sollen aber bis 2029 verlängert werden. Niedersachsen setzt sich dafür mit einer Bundesratsinitiative ein.