Rohstoff-Abbau: Genehmigung für umstrittenes Gips-Bergwerk rückt näher

Ein Baustoffhersteller will im großen Stil in Unterfranken Gips fördern. Weil das kritisch für das Würzburger Trinkwasser ist, soll auch der Wasserschutz vorangetrieben werden.

Eine Genehmigung für ein umstrittenes Gipsbergwerk des Gipsherstellers Knauf in der sogenannten Altertheimer Mulde bei Zell am Main (Landkreis Würzburg) rückt näher. Knauf habe im November einen neu gefassten Antrag zur Zulassung vorgelegt, teilte die Regierung von Oberfranken, wo das Bergamt Nordbayern ansässig ist, in Bayreuth mit. Parallel sei eine Erweiterung des Wasserschutzgebietes „Zeller Quellstollen“ von derzeit 8 auf künftig 66 Quadratkilometer geplant. Dieses Verfahren sei beim Landratsamt Würzburg anhängig. 

Bedenken wegen Trinkwasser

Gegen das Gipsbergwerk in Unterfranken hatte es erhebliche Bedenken seitens des Würzburger Wasserversorgers WVV gegeben. Das Risiko, dass durch kleine Risse Trinkwasser ins Bergwerk austrete und unbrauchbar werde, sei groß. Bereits bei einem kleinen Spalt von einem halben Millimeter könnten 25 Liter pro Sekunde ins Bergwerk gelangen, was der täglichen Trinkwassermenge für 18.000 Menschen entspricht. Bis zu 21 Prozent der Wassermenge der Quelle in Zell am Main, woher die Würzburger seit Ende des 19. Jahrhunderts ihr Trinkwasser beziehen, könnte somit verloren gehen. 

Abbau schon ab 2027

Der Baustoffhersteller Knauf möchte schon im Jahr 2027 mit dem Abbau in der Altertheimer Mulde beginnen. Das Bergwerk soll sich über ein Gebiet von etwa 7,5 Quadratkilometern erstrecken, mit Vorkommen von bis zu 75 Millionen Tonnen Gips, wovon die Hälfte abbaubar sei. 

Knauf hatte in der Zeit, in der das Genehmigungsverfahren ruhte, der Regierung zufolge umfangreiche Gutachten zur Trinkwassergefährdung in der Region in Auftrag gegeben. Zudem wurden von Fachleuten Aussagen zu Themen wie Lärmschutz, Bohrerschütterungen sowie Natur- und Artenschutz getroffen. Nun sollen im Zuge des Verfahrens über 70 Träger öffentlicher Belange zu der Angelegenheit gehört werden. Von 20. Januar an werden die Antragsunterlagen für einen Monat öffentlich ausgelegt.