Personalien: Geschasste Staatssekretärin – Gericht bestätigt Rauswurf

Die Entlassung der ehemaligen Staatssekretärin Lamia Messari-Becker schlug in der hessischen Landespolitik hohe Wellen. Sie selbst wehrte sich juristisch dagegen. Nun hat ein Gericht entschieden.

Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hat den Eilantrag der ehemaligen Staatssekretärin Lamia Messari-Becker gegen ihren Rauswurf aus dem hessischen Wirtschaftsministerium abgelehnt. Die Versetzung von Messari-Becker in den einstweiligen Ruhestand stelle sich nach den im Eilverfahren zugrunde zu legenden Maßstäben als offensichtlich rechtmäßig dar, teilte das Gericht mit. Sie selbst kann Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. 

Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) hatte sich von der parteilosen Bauphysik-Professorin im Juli laut eigener Pressemitteilung wegen eines außerdienstlichen „Fehlverhaltens“ getrennt ohne bislang öffentlich einen konkreten Grund dafür anzugeben. Kritikern zufolge beschädigte er so unfair ihren Ruf. Messari-Becker hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und sich juristisch dagegen gewehrt. 

Rauswurf schlug große Wellen in der Landespolitik

Der Rauswurf schlug in der Landespolitik hohe Wellen. Auf Antrag der Oppositionsfraktionen von Grünen und FDP wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss auf den Weg gebracht. Erste Zeugen sollen im neuen Jahr vernommen werden. 

Von dem angeblichen „Fehlverhalten“ hatte sich auch die Staatskanzlei von CDU-Ministerpräsident Boris Rhein distanziert: Diesen Begriff habe sie sich nie zu eigen gemacht. Staatssekretäre können auch ohne Angaben von Gründen von ihren Ministern entlassen werden – unter Verweis auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis.

Gericht: Unterschied zwischen „politischen Beamten“ und anderen Lebenszeitbeamten

Und wie begründete das Verwaltungsgericht seine Entscheidung? Maßgeblich für die Versetzung eines „politischen Beamten“ in den einstweiligen Ruhestand sei bereits der bei den zuständigen Entscheidungsträgern der Landesregierung eingetretene Vertrauensverlust, hieß es. Eines objektiv pflichtwidrigen Verhaltens bedürfe es dafür nicht, hieß es. Gerade dies unterscheide „politische Beamte“ von anderen Lebenszeitbeamten. Hieran gemessen habe die Landesregierung bei der Versetzung von Messari-Becker in den einstweiligen Ruhestand ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt. 

Ein sachlicher Grund für diese Entscheidung sei gegeben. So habe Mansoori mitgeteilt, dass ihm „aufgrund eines nicht hinnehmbaren Fehlverhaltens im außerdienstlichen Kontext“ eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich gewesen sei und zudem „in verschiedenen Zusammenhängen unüberbrückbare Differenzen zutage getreten“ seien. Zudem sei in einer Kabinettsvorlage vom Oktober ausgeführt worden, dass aufgrund der anhaltenden öffentlichen und medialen Debatten nach Überzeugung der Landesregierung keine Zweifel daran bestünden, dass das Vertrauen in Messari-Becker in ihrem Amt als Staatssekretärin verloren gegangen sei. „Diese Einschätzung hielt das Gericht für nachvollziehbar“, hieß es.

Rechtsmittel noch möglich

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Messari-Becker binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.